Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro. 31. 1 3 1 5. 231 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Negieröngs-Blakt. 
  
Samstag, 1. Jul. 
  
Bekanntmachung in Betreff der undestellbaren Postwagen= Retour-Stäcke. 
Dei der unterfertigten Commisston, welche von der Königl. Württemberg. Reichs= 
General, Ober-Post-Direction mir der Besorgung und Belieferung der Postwagen, Jie, 
haur-Srücke beauftragt ist, liegen die hier unten verzeichneten Postwagen= Retour- 
tücke vor. 
Da dieselbe weder an die Adressaten, noch an die Aufgeber bis jetzt beliefert wer- 
den konnten, so werden diesenigen Personen, welchen sie angehören) und die einen gül- 
tigen Anspruch darauf zu machen haben, anmit aufgefordert, binnen drei Monaten, nem- 
lich vom r. Jul. bis den 30. September 1915 bei benannter Commission ssch zu mel- 
den, und sich über ihre Eigenthums, Ansprüche mittelst der Aufgabs, Post= Scheine, 
oder sostiger rechtsgültigen Ausweise zu legitimiren. 
Nach Berlauf dieses Termins werden diefenigen Effekten, die noch unbestellbar bis 
dahin bleiben sollten, an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft und 
die erlöste Summe der Königl. General, Post. Lasse, nach Abzug der darauf haftenden 
Post- Porto-Auslagen, abgegeben werden. - 
Nach Verfluß dieses Termins werden auch die in den verzeichneten nicht bestellba- 
ren Briefen und Geld, Pakers enthaltenen Gelder an die Königl. General= Post, Casse 
##bgeliefert werden. Welches anmit zur allgemeinen Wig#enschaft bekannt gemacht wird. 
Stuttgart) den 2a. Jun. 1815. 
Königl. Württemberg. zu Besorgung und Belieferung der 
ostwagen, Retour- Srücke angeordnete Commission.
	        
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