Nro. 31. 1 3 1 5. 231
Königlich= Württembergisches
Staats= und Negieröngs-Blakt.
Samstag, 1. Jul.
Bekanntmachung in Betreff der undestellbaren Postwagen= Retour-Stäcke.
Dei der unterfertigten Commisston, welche von der Königl. Württemberg. Reichs=General,
Ober-Post-Direction mir der Besorgung und Belieferung der Postwagen, Jie,
haur-Srücke beauftragt ist, liegen die hier unten verzeichneten Postwagen= Retourtücke
vor.
Da dieselbe weder an die Adressaten, noch an die Aufgeber bis jetzt beliefert werden
konnten, so werden diesenigen Personen, welchen sie angehören) und die einen gültigen
Anspruch darauf zu machen haben, anmit aufgefordert, binnen drei Monaten, nemlich
vom r. Jul. bis den 30. September 1915 bei benannter Commission ssch zu melden,
und sich über ihre Eigenthums, Ansprüche mittelst der Aufgabs, Post= Scheine,
oder sostiger rechtsgültigen Ausweise zu legitimiren.
Nach Berlauf dieses Termins werden diefenigen Effekten, die noch unbestellbar bis
dahin bleiben sollten, an den Meistbietenden gegen gleich baare Bezahlung verkauft und
die erlöste Summe der Königl. General, Post. Lasse, nach Abzug der darauf haftenden
Post- Porto-Auslagen, abgegeben werden. -
Nach Verfluß dieses Termins werden auch die in den verzeichneten nicht bestellbaren
Briefen und Geld, Pakers enthaltenen Gelder an die Königl. General= Post, Casse
##bgeliefert werden. Welches anmit zur allgemeinen Wig#enschaft bekannt gemacht wird.
Stuttgart) den 2a. Jun. 1815.
Königl. Württemberg. zu Besorgung und Belieferung der
ostwagen, Retour- Srücke angeordnete Commission.