Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro.  31.  1  3  1  5.  231

Königlich=  Württembergisches

Staats=  und  Negieröngs-Blakt.

 

Samstag,  1.  Jul.

 

Bekanntmachung  in  Betreff  der  undestellbaren  Postwagen=  Retour-Stäcke.

Dei  der  unterfertigten  Commisston,  welche  von  der  Königl.  Württemberg.  Reichs=General,
  Ober-Post-Direction  mir  der  Besorgung  und  Belieferung  der  Postwagen,  Jie,
haur-Srücke  beauftragt  ist,  liegen  die  hier  unten  verzeichneten  Postwagen=  Retourtücke

  vor.

Da  dieselbe  weder  an  die  Adressaten,  noch  an  die  Aufgeber  bis  jetzt  beliefert  werden
  konnten,  so  werden  diesenigen  Personen,  welchen  sie  angehören)  und  die  einen  gültigen
  Anspruch  darauf  zu  machen  haben,  anmit  aufgefordert,  binnen  drei  Monaten,  nemlich
  vom  r.  Jul.  bis  den  30.  September  1915  bei  benannter  Commission  ssch  zu  melden,
  und  sich  über  ihre  Eigenthums,  Ansprüche  mittelst  der  Aufgabs,  Post=  Scheine,
oder  sostiger  rechtsgültigen  Ausweise  zu  legitimiren.

Nach  Berlauf  dieses  Termins  werden  diefenigen  Effekten,  die  noch  unbestellbar  bis
dahin  bleiben  sollten,  an  den  Meistbietenden  gegen  gleich  baare  Bezahlung  verkauft  und
die  erlöste  Summe  der  Königl.  General,  Post.  Lasse,  nach  Abzug  der  darauf  haftenden
Post-  Porto-Auslagen,  abgegeben  werden.  -

Nach  Verfluß  dieses  Termins  werden  auch  die  in  den  verzeichneten  nicht  bestellbaren
  Briefen  und  Geld,  Pakers  enthaltenen  Gelder  an  die  Königl.  General=  Post,  Casse
##bgeliefert  werden.  Welches  anmit  zur  allgemeinen  Wig#enschaft  bekannt  gemacht  wird.
Stuttgart)  den  2a.  Jun.  1815.

Königl.  Württemberg.  zu  Besorgung  und  Belieferung  der
ostwagen,  Retour-  Srücke  angeordnete  Commission.