Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Horb.  Durch  ein  allerbochstes  Dekret  vom  15  d.  M.  ist  die  hiefige  Beamtung  allergnaäͤdigst  legitinurt
  worden,  ein  bedente:  vos  Luankum  an  Oinkel  und  Gersien  zu  verkaufen.  ie  Liebhaber  Idnnen
  sich  täglich  einsinden,  uur  Käuie  ab  Maßzen  Den  24.  Jun.  1815.  K.  Cameralamt.

Stammheim.  Auf  den  Kdnigl.  Kästen  zu  Stammbeim  und  Schwieberdingen  ist  neuerlich  wies
der  ein  Quantum  Dink.  und  Haber  zum  Verkauf  allergnädigst  ausgesezt  worden.  Den  23.  Jun  1515.
«  KdmCanmalanm

TuttliugemAnfdeuzumbiesigeukametalamtegebdrigeuhmschafti.  Fruchtkästen  ist  ein  bedeutendes
  Quantum  an  Dinkel,  etwas  Kernen,  Rocken  und  Einkora  zum  Verkauf  gegen  gleich  baar#e
Bezahlung  auegesetzt,  die  Liebhader  haben  Ach  dieserhalb  zu  melden  bei  dem  Königl.  Cameralamt.  Den
25.  Jun.A  1815.  «  Koͤn.  Cameralamt.

Welnsberg.  Bei  hiefiger  Beamtung  ist  ein  Quantum  Rocken,  Dinkel  und  Gerste  zum  Verkauf
ausgesetzt.  Den  21.  Jun.  1615.  Koͤn.  Cameralamt.

Zwiefalten.  Bei  der  urterzeichneten  Beamtung  wird  ein  betraͤchtliches  Quantum  Rocken,  Dinkel,
  Gerste  und  Haber,  durchaus  von  guter  Qualitaͤt,  aus  freier  Hand  verkauft,  welches  hierdurch  bekannt
  gemacht  wird.  Den  20.  Jun.  1615.  Koͤn  Cameral-  Verwaltung.

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clemem.  vom  9.  Mai  1615.  eine  weitere  Verleihung  allergnädigst  angeordnet  worden,  wozu  Montag
der  24  Jul  besiilmmt  worden  ist.  Oiese  Waiden  ertragen:  1)  ##  Aurich  325  Stäck,  woran  der  Bes
Käuder  150  Stück  einschlagen  darf,  er  hat  #berdies  freie  Wobnung  zu  genießen.  2)  Ju  Eofineen,
  welche  325  Etück  erträgt,  und  wovon  der  Beständer  150  Stück  einschlägt,  ouch  er  har
kreie  Wobnung  und  Stallung  zu  genießen.  5)  Zu  Oberrieringen,  400.  Stäk,  wovon  der  Beständer
200  Sluck  eischlagen  darf,  er  hat  freie  Wohnung  und  Stallung,  831  Ruth.  Küchengarten,  1  Vrtl.
20  Ruth.  Wiesen,  1  Wurzgä#rtlen  von  Ruth.  zu  genießen.  4)  Zu  Welßach  5325  Stück,  woran  der
Beständer  225  Stück  einschlämt  und  freie  Wohnung,  Stallung,  auch  1  Morg.  Wiesen  zu  genießen
hat.  Die  Aebhaber  baben  sich  an  gedachtem  Tag  Morgena  6  Uhr  auf  dem  Rathhaus  zu  Vaihingen
einzufliuden,  und  mit  obuigkeirlichen  Zeugmssen  übder  Vermogen  und  Prädikat,  so  wie  mu  den  erforderlis
che#n  Meisterbriefen  zu  legitimiren,  und  es  hat  auch  ein  Beständer  bei  der  Verhandlung  einen  tüchtigen
Bärgen  zu  stellen.  Den  17.  Jun.  1815.  Kodn  Oberamt.

Geradstetten,  Schorndorfer  Oberamts.  Da  der  Beckand  der  Winter-Schaafweide  zu  Ges
radstetten,  welche  150  Stük  erträgr,  an  letztoerflossenem  Amnbtosii  1615.  zu  Eude  gegangen  ist;  so  gedenkt
  man  solche  Dienstag  den  11.  Jul.  d.  J.  Vormittags  8  Ubr  duf  dem  Ratbhanz  zu  Sa#  orndorf
wieder  auf  3  Jahre  von  Lmbresi  1615  bis  dahin  1816  an  den  ##  stdietenden  öffentlich  zu  verleihen,
worzu  die  mit  Concessions=  Briefen  versehene  Schaalhalter  eingeladen  werden.  Der  1  .H  1615.

Kdn.  eramt.

Heldenhefm.  Das  zur  Kbnigl.  Cameral=  Verwaltung  gehdrige  Stürzelhof-Gut,  dessen  Bestand
die  gegenwärtige  Destä  der  ncht  mehr  auszuhalten  im  Stande  sind  fsolle  vach  ergangenem  allergnädig
ken  Befebl  wieder  neuerdingen  auf  0  Jahr  verlieben  werden.  Dee  Gut  beßehr  neden  den  erferderlie
chen  Gebäuden  in  134  Ichrt  3  Pril.  zellglichen  Aekern,  15  Tagwerk  Wic'en  urd  3  Tagw  11  WVrtl.
Girten.  Zu  dieser  Verleibung  ist  Montag  der  3  Jul.  d  J.  anbergumt  woven  das  Publ  kum  zu  dem
Ende  benachrichtigt  wird,  damit  die  Liebhaber  sich  an  gerachtem  n  Vormitags  um  9  Uhr  auf  dem
Röthhauß  auhier  eirfinden  konnen.  Wodbci  vorldaofig  angefünt  wid,  daß  kenn  er,  welcher  sich  mcht  wegen
  seleee  Prädikets  über  sein  disheriges  Betragen,  seine  Kenm  msse  im  Feldban,  und  daß  er  hinlängliches
  Vermbgen  sowobl  zur  Keistung  der  erforderlichen  Cantion,  als  überbaupt  zur  Uedernabm  und

utem  Betrieb  dieses  Guͤts  besitzt,  mit  obrigkeitlichen  von  seinem  vorgesetzten  Oberamt  autorisirten
#uugng  legitmirt,  zum  Aufstreich  zuaelssen  wird.  Den  5.  Jun.  1315.
K.  Kandvogtei  Steuctamt  am  HZocher,  und  Camcralverwaltung  Heidenheim.