Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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3)  Die  Wechselklage  des  Puck  bändlers  und  Buchdrukers  Walther  zu  Schillingsfürst

gegen  die  Firdorf-  und  Kleinheimz'sche  Buchhandiung  in  Bartenstein,  wurde  wegen  Mangels
  des  Requissts  der  Veluta  in  dem  prorucirten  Wechselbrief  verworfen.  in  20.
4)  In  der  Appellations=  Sache  von  Ravensburg  zwischen  den  Obrist  Gradmännschen
  Relicten  zu  Leuckirch  und  dem  Schönfärber  Kurter  zu  Ravensburg  Anten,  sodann
der  Maria  Eli#labetha)  verehlichten  Knoblauch  ebendaselbst,  cu#  cur#t.  A##n,  Vorzugsrechte
  im  Gonte  des  Utischen  Shmanns  Georg  Gustav  Knoblauch  betreffend,  wurde  das
Erkenntniß  erster  Instanz  bestätiget.  Seuctg.  den  14.  Jun.  1815.

Erkenstniße  des  Königl.  Ehe=  Gerichts.

Den  a#.  Jun.  1315  wurden  geschieden:
15)  Johann  Georg  Henni,  Bürger  und  Löwenwirth  zu  Reichenbach,  Göppinger  Ober#-amts,
  Kl.,  von  Maria  Catharina,  geb.  Gscheidlin  von  da,  Bekl.  ex  cap.  adulterü,  unter
Vergleichung  der  Kosten.

22,)  Jakob  Friedrich  Ott,  Börger  und  Zimmermann  zu  Brabenheim,  Kl.  von  Ohri,
Ktna  Barbara,  geb.  Fischer  von  Bönnigheim,  Bessgheimer  Oberamts,  Bekl.  er  cap.
guali  delert.  unter  Vergleichung  der  Kesten.

 

Se.  Königl.  Mas.  hoben  allergnädigst  geruhe,

vermög  allerböchsten  Rescriots  vom  1.  Jul.  dem  Lausmarschalle  und  Ober=  Hofmeister
  der  Prinze  sn  Paul  Königl.  Hoheit,  v.  Biesenrodt,  die  Eatlassung  aus
MRönigl.  Diensten  mit  Pension  zu  ertheilen,  und

am  a.  Jul.  den  Ceremonienmeister,  Kammerherrn,  Försten  v.  Cäwenstein.  Wert,
beim,  mit  Beibehaktung  dieser  Chargen  zum  Hausmarschall,  und

den  aus  Königl.  Milicair,  Diensten  entlassenen  bisherigen  Generalmasor  v.  Bünau
zum  Ober-  Hofmeister  der  Prinzessin  Paul  Königl.  Hoheit  zu  ernennen.

Se.  Königl.  Masest.  haben  mittelst  allerböchsten  Derrets  vom  2.  Jul.  dem  im
Hauptauartier  der  verbündeten  Souverains  befindlichen,  bevollmächrigten  Königl.  Gesandten,
  Grafen  von  Winbingeroda,  die  Tragung  des  Königl.  Preußischen  Johanniter=Ordens
  allergnädigst  erlaubt.

Se.  Königl.  Mas.  haben  unter  ebend.  die  Cadets  Grundherr  und  v.  Knoll
zu  Serond-Lieutenants,  erstern  beim  Leib=  Cavallerie,  Regiment  Nr.  1,  und  leztern  beim
Generalstab,  allergnddigst  ernannt.

Se.  Königl.  Masest  t  haben  uncerm  3.  Jul.  zur  Bezeugung  Allerhöchstihrer
Zufriedenheit  mit  dem  braven  Benehmen  des  Königlichen  Armeekorps  in  dem  Treffen  bei
Straßburg  am  28.  Jun.  und  den  früheren  Gefechten  folgende  Beförderungen  und  Belohnungen
  vorgenommen,  als:

der  Commandeur  des  Cavallerie-Regiments  Nr.  5)  Oberstlieutenant  v.  Schröder,
avencirt  zum  Obersten,

der  Konigliche  Flügeladjutant),  Masor  Graf  v.  Gräveniz  zum  Oberstlieutenane,