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Königlich Württembergisches
Staats-und Regierungs-Blatkt.
Samstag, 15. Jul.
Sämtliche Königl. Landvogteyen, Oberämter und Yolizei, Stellen werden andurch
aufgefordert, auf den hierunten näher bezeichneten Flüchtling sorgfältigst zu fahnden, ihn
auf etreten handfest zu machen, und an das Königl. Festungs-Commando zu Hohem
Alperg wohlverwahrt wieder einzuliefern, davon aber sogleich Anzeige anheto zu erstat,
ten. Stuttgarr, den 9. Jul. 1815. Königl. Polizei-Ministerium.
Bei der Krankheit des Polizei, Ministers,
auf allerhöchsten Befehl,
Staats, und Conferenz= Minister, Graf v. JZeppekin.
» Personal-BeschreibungdesFlüchtlings: «
MilctaikiStkiistingAdamBekgervonHasenbach,OberamtsFreudenstadhistUI
alt,53uß6Zollgroß,unterfezkerStatut,hatruadeGesichtsfokm,etwasrotheGes
sichtsfarbe,schwarzeHaare-dergleichenAugbraunen,blaaeAugen,etwasdikeNase-,
vkoportiooirtenMaad,guteZähne,volleWanen,kuadesKi41-i,undgeradeBeinb
DerselbewarbeiseinekEatkveichuagindi-«tkäsiingesMontukgekleidet,undhatte
2FußsEisenaii. -
Rechts-ErkenntnissedeöKdI.Obet-Jnfisscolleginms.
1) In Sachen des Herrn Grafen von Quadt-Isny, Kl. gegen den Herrn Fuͤrsten
von Metternich-Winneburg, Ochsenhausen, Bekl.) eine Rentenforderung betreffend, wurde
der Herr Bekl. von der Klage entbunden) übrigens dem Herrn Kl. besserer Beweis nach-
gelassen. Stuttgart, den 12. Jun. 1815.
2) Die Nullittenklage des Hirschwirths Johann Jakob Ziegler zu Bebenhausen
gegen die von dem Oberamtsgericht in Tübingen unterm 33. Nov. v. J. ausgesprochene
Urthel in Sachen des gedachten. Ziegler wider den Professor Medie. D. Gmelin zu 11,
bingen, einen Pferdkaufs, Schilling nebst Zinsen betr., wurde per Relcr. als unstatthalt
abgewiesen. Stutegart: den 15. Jun. 1815.