Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro. 34. — — 263 
Königlich Württembergisches 
Staats-und Regierungs-Blatkt. 
Samstag, 15. Jul. 
  
  
Sämtliche Königl. Landvogteyen, Oberämter und Yolizei, Stellen werden andurch 
aufgefordert, auf den hierunten näher bezeichneten Flüchtling sorgfältigst zu fahnden, ihn 
auf etreten handfest zu machen, und an das Königl. Festungs-Commando zu Hohem 
Alperg wohlverwahrt wieder einzuliefern, davon aber sogleich Anzeige anheto zu erstat, 
ten. Stuttgarr, den 9. Jul. 1815. Königl. Polizei-Ministerium. 
Bei der Krankheit des Polizei, Ministers, 
auf allerhöchsten Befehl, 
Staats, und Conferenz= Minister, Graf v. JZeppekin. 
» Personal-BeschreibungdesFlüchtlings: « 
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DerselbewarbeiseinekEatkveichuagindi-«tkäsiingesMontukgekleidet,undhatte 
2FußsEisenaii. - 
Rechts-ErkenntnissedeöKdI.Obet-Jnfisscolleginms. 
1) In Sachen des Herrn Grafen von Quadt-Isny, Kl. gegen den Herrn Fuͤrsten 
von Metternich-Winneburg, Ochsenhausen, Bekl.) eine Rentenforderung betreffend, wurde 
der Herr Bekl. von der Klage entbunden) übrigens dem Herrn Kl. besserer Beweis nach- 
gelassen. Stuttgart, den 12. Jun. 1815. 
2) Die Nullittenklage des Hirschwirths Johann Jakob Ziegler zu Bebenhausen 
gegen die von dem Oberamtsgericht in Tübingen unterm 33. Nov. v. J. ausgesprochene 
Urthel in Sachen des gedachten. Ziegler wider den Professor Medie. D. Gmelin zu 11, 
bingen, einen Pferdkaufs, Schilling nebst Zinsen betr., wurde per Relcr. als unstatthalt 
abgewiesen. Stutegart: den 15. Jun. 1815.
	        
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