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3) In der Appellat. Sache von Reutlingen zwischen Maria Margaretha Schanwe-
kerin, verehlichten Zech daselbst, eum cur##t Jantin Antin und Philipp Carl Kurz, Rot-
rorr ebendaselbst, Namens seines verstorbenen Sohns Heinrich Kurz Jaten Aten, pü#
atisfact. privatæ ex stupro et al: mentationis prolis, nune restitutignis in integrum, wurde
die Urthel voriger Justanz consirmirt, daher Intin Antin mit ihrer Restitutions-Klage
abgewiesen. Stuttg. den 16. Jun. 1818.
4) Die Appeuation in Sachen Joseph Anton Kollroß, Bürgers und Bauren zu
Mlrricherbofen, Oberamts Wangen, Bekl. Anten, wider Johann Baptist König zu La-
chen, Oberamts Ravensburg, Kl. Aten, eine Schuldforderung betr., wurde sowohl we,
gen Mangels an den Formalien) als wegen Mangels an einer gegründeten Beschwerde
per Rescr. verworfen. ibid. eod.
Erkenntniße des Kbnigl. She-Gerlchts.
Den s. Jul. 1815 wurden geschieden: .
1) Friedrika Fink von Bissingen, Oberames Ludwigsburg, geb. Herdegen von Frau-
enzimmern,) Brakenheimer Oberamts) Kl. von Emanuel Friedrich Fink, Sonnenwirth zu
Bissingen, Bekl. ex eap quali delert unter Verurtheilung des Bekl. in die Kosten.
2) Johann Georg Bürkle, Böürger und Weber zu Nebringen, Herreuberger Obes-
amts) Kl. von Louisa Barbara, geb. Dold von Kayh, desselben Oberamts, Bekl. ex
cap. quasi qelert. unter Vergleichung der Kosten.
3) Ludwig Freyberger, Joll- und Accise= Aufwärter zu Kuͤnzelsau, Kl. von Christi-
na, geb. Mayer von Erligheim) Bessgheimer Oberamts,) Bekl. es enp. Juall delert.
umer Vergleichung der Kosten.
Secraf- Erkennenisse des Königl. Criminal, Tribunals.
4 Mand. Sacr. Reg. Maj.
Am r. Mai ist die zu Heilbronn in Verhaft und Untersuchung gekommene Caehari=
ma Geißel von Eßlingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatze aller Kosten
zu sechsmonatlicher Zuchthausstrafe und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshaus bis zu
erprobter Besserung verurtheilt worden.
Den 3. Mai wurde wider den zu Rottenburg iu Verhafe und Untersuchung gekom-
mene Ober, Acciser Johann Marchner von Horb, wegen Cassenrests) die Cassation vom
Amte, Dienstunfähigkeits, Erklärung, so wie die Verbindlichkeit zum Schaden, und Ko-
sten, Ersaßt und hierneben viermonarliche Zuchthausstrafe ausgesprochen, unter Vorbehalt
eines Straf, Addiramenrs auf das Resultat der weiter gegen ihn eingeleiteten Untersuchung.
Unter dem 6. Mai ist der zu Rottenburg) wegen wiederholten falschen Collectirens,
verhaftete Joseph Koch von Rathshaufen, Oberamts Soaichingen, mit zweijähriger, und
dessen Micschuldiger Dionis Deißuer von Hausen am Thann, desselben Oberamts, mit
fün zeb#monatlicher Zuchthauestrafe belegt, und zugleich verordnet worden,) daß beide nach
Srieshes ihrer Strafen in ein Arbeitshaus bis zu erprobter Besserung recludirt wer-
en sollen.