274
in dem Michelauer Woͤhr ertrunkenen 12 jaͤhrigen Knaben des Friedrich Sommer von
Neklensberg, in der Hoffnung, denselben noch zu retten, mit eigener Lebensgefahr aus
einer Tiefe von mehr als 10 Fuß heraufzogen und ans Ufer gebracht hat, wegen di ses
rühmlichen Handlung, wenn gleich der Erfolg der Absicht nicht ent'sprochen har, öffene-
lich belobt werden. Den 77. Jul. 1815. Königl. Oberamt.
NRottenburg am Nekar. In Gemssheit allergnddissten Befehls des Königl.
Hochpreisl. Departement des Innern Section der innern Administration soll der Feld--
schü; Joseph Stähle von Roctenburg, welcher sich bis an den Hals in den Nekar ge-
wage, und dadurch den 4 jährigen Knaben Jakob JZimmermann von hier vom Ertrinken
gerectet hat, wegen seiner mit rühmlicher Eneschlossenheit vollbrachten Handlung sowohl
von der Kanzel als in den öffentlichen Bläctern belobt, zugleich aber auch des Färbers
Johannes Welker, welcher in gleicher Absicht in den Nekarfluß gesprungen und bis un-
ter die Arme im Wasser gestanden ist, mit gebührendem Lob erwähnt werden, zu wel,
chem Ende solches allgemein bekannt gemacht wird. Den 2o. Jul. 1815. K. Oberamt.
Stuttgart. Für die Hofbronnenwacherei dahier is ein Quantum von 1000 Stök Bronnen-
kacheln von gerschiedener Größe erforderlich, welche im dffentlichen Abstreich verakkordirt werden, und
wobei sich die Lichhaber Freitag dea 26. dis Vormittags 9 Uhr in der Cameralverwaltung einzufinden
baben. Den 12. Jul 1815. Kin. Cameralant daselbst.
Stuttg art. Bei hiesiger Beamtung ist ein Quantum Wein 131 1e## Gewächs, zum Verkauf aus-
esezt, und wird davon zu größeren oder kleineren Parthien abgegeben. Die Liebhaber köunen tägli
Mn davon versuchen, und wenn man wegen der Preise mit ihnen übereingekommen ist, das erkauf-
te Quantum sogleich gegen baare Bezahlung absassen. Den 12. Jul. 1615. Kdn. Cameralamt.
Heidenheim. Das Kbnigl. Cameralamt ist zum Verkauf eines beträchtlichen Quantums an
Roggen, Dinkel, Haber und Gerste, von vorzüzlich gurer Qualität zum successiven Verkauf allergnä-
dies legitimirt worden. Die Liebhaber kdunen diese theils hier, theils auf dem herrschaftl. Frucht= Ka-
sten in Gussenstatt liegende Früchte täglich in Augenschein nehmen, und mit der unterzeichnet#en Stelle
Käufe abschleßen. Den 10 Jul. 1615. Cameralamt.
Laufen. Von dem Frucht, Vorralh auf den herrschaftl. Kästen zu Lausen und Mundelsheim ist
eln Quantum Roggen, Wiken, Dinkel und Haber zum Verkauf ausgesezt. Die Liebbaber mogen sich
melden. Den 20. Jul. 1315. Koͤn. Cameralamt.
Merklingen. Den Fruchtkäufern wird hierdurch öffentlich bekannt gemacht, daß auf den hieft-
ten Cameralamts-Kästen eln beträchtliches Quantum Dinkel zum successiven Verkauf allergnädiast aus-
gesezt ist. Den 12. Jul. 1615. Koͤn. Cameralamt.
Oebringen. Bei hiesiger Cameral-Verwallung ist Roggen, Dinkel und Haber zu verkaufen.
Den 15 Jul. 1615. Köon. Cameral-Verwaltung.
Roth am See. Beim hiesigen Cameralaint wird eine Quantität Roggen, Dinkel und Haber,
nach und nach, und in Parthien, wie die Kaufsliebbaber sie etwa wünschen moͤchten, verkauft. Diese
können sich zu jeder Stunde im kameralamtlichen Geschäfts= Zimmer melden, und auf gute Waare,
so wie auf billige Preiße rechnen. Den 11. Jul. 1315. Köin. Cameralamt.
» Palhin #en an der Enz. Die unterzeichnete Beamtung ist allergnädiest angewiesen weden
eln Quantum Dinkel successive zu verkaufen. Den 15. Jul. 1313. Keon. Cameralamt.