Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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in Unseren Gesinnungen fuͤr Unser gutes Volk und Unsere getreuen Unterthanen 
nicht wankend machen lassen werden. 
Wir geben daher Unseren lieben und getreuen Unterthanen die feyerliche Ver- 
sscherung, daß Wir, weit enrferne, sie durch die Weigerungen ihrer Stellvertreter lei- 
den zu lassen, alle in der Verfassungs-Urkunde vom 15. März sowohl den Einzelnen, 
als dem Ganzen ertheilten und zugestandenen Gerechtfame, Freyheiten und Vorzüge aufs 
neue bestätigt haben wollen. 
Wir werden auch die von Uns vertagte Landstaͤnde-Versammlung, wenn sie auf 
Unser Berufen verfassungsmäßig wieder zusammengetreten seyn wird) die den Stin- 
den durch jene Urkunde angewiesenen Rechte und Vorzüge in ihrem ganzen Umffange 
ungekränkt ausüben und genießen lassen) und mit der bisherigen Geneigtheit alles an, 
wenden) was zu Befestigung des wechselseitigen Vertrauens führen kann. " 
Gegeben.LudwigsburOdenzkAugust 1815. 
Friderich. 
Minister des Innern! 
Staats, und Conferenz-Minister 
Graf von Reischach. 
Ad Mand. Sacr. Reg. Maj. prepr. 
In Abwesenheit des Ministers, 
StWaats-Secretairs, 
der Geheime= und Staats= Nath 
von Menoth.
	        
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