Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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Eodem wurde ber zu Ellwangen verhaftete Johann Georg Linsenmayer von Holz= 
maden, Oberamts Kirchheim, wegen wiederholten Diebstahls, zu neunmonatlicher Fe- 
stungsarbeit und zum Ersaße aller Kosten condemnirt, auch zugleich verordnet, daß er 
nach erstandener Strafe unter polizerliche Aufsicht gestellt werden soll. 
kodem ist der zu Urach in Verhaft und Usstersuchung gekommene Gottlieb Spiz von 
Oedenwaldstetten, Oberamts Münsingen, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Er- 
sas aller Kosten zu ein und einhalbsahriger Festungsarbeit und nachheriger Verwahrung 
in einem Arbeitshause bis zu erprobter Besserung verurtheilt worden. 
Den 13. Jul. wurde gegen den zu Eßlingen verhafteten Wilhelm Pfaff von Heß- 
lach, Amts, Oberamts Sturtgart, wegen attentirten wiederholten Diebstahls und Be- 
trugs, eine einsährige Zuchehausstrafe und nachherige Verwahrung in einem Arbeitshause- 
bis zur erprobter Besserung ausgesprochen, auch in Rücksicht der Kosten das Angemesse“ 
ne verfügt. 
Am ar. Jul. ist der zu Rürtingen in Untersuchung gekommene Andreas Widmann 
von Beuren) Oberamts Nürtingen) wegen Unbottmäßigkeit und Gewehrverheimlichung 
zu fünfmonatlicher Festungsarbeit condemnirt, und zugleich verordnet worden) daß er nach 
deren Erstehung unter Orktspolizeiliche Aufsche gestellt werden fsoll. 
Eodem wurde der zu Altderf verhafece Kaver Zell von Gerazweiler, Oberamts 
Waldsee, wegen Diebstahls neben dem Ersatze aller Kosten mit fünfmonatlicher Festungs, 
arbeit bestraft. 
Kocem ist die zu Balingen in Untersuchung gekommene Anna Maria Kaufmann von 
Ebingen, Oberamts Balingen, wegen wiederholten Shebruchs, neben dem Ersatze aller 
Kosten mit zwanzigwöchiger Juchthausstrafe belegt worden. 
Fockem wurde der zu Heilbronn verhaftete Johann Jakob Denner von Lauterbach, 
Oberamts Erailsheim, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersfaße aller Kosten zu 
einjäahriger JZuchthausstrafe mit Willkomm und Abschied verurtheilt und zugleich verord 
net, daß der Delinquenc nach erstandener Strafe bis zu erprobter Besserung in einem 
Urbeitshause aufbewahrt werden soll. , 
Eodem wurde die zu Riedlingen in Untersuchung gekommene Agatha Munding von 
Hausen, Oberamts Riedlingen, wegen wiederholten Ehebruchs, zu einer Arbeittstrafe von 
zwanzig Wochen in dem Irrenhause zu Zwiefalten condemnirt, und in Rücksicht der Ko- 
sten das Sxforderliche verfügt. 
Unter dem 24. Jul. ist gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung 
gekommenen Caspar Gaab von Locherholz) Oberamts Oehringen, wegen Diebstahls eine 
achtzehnmonatliche Festungsarbeit und gegen dessen Mitschuldigen, Leonhard Staudacher 
von-Neidenfels, Oberamts Crailsheim, eine einjahrige Zuchthausstrafe erkannt worden. 
Uuch sollen nach erstandener Strafe beide Incuspaten, welchen zugleich der Ersatz der 
Uncersuchungs= Kosten auferlegt wurde, unter polizeiliche Aufsicht gesezt werden. 
kKodem wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Gottlieb Huber von Lienzingen, Ober-- 
amto Maulbronn, wegen Widersezlichkeit gegen einen Forstbedienten) und unbottmäßi, 
gen injuriösen Betragens gegen seine Vorgeseöte) neben dem Ersaßze aller Kosten wit acht- 
monatlicher Festungsarbeit belegt. "
	        
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