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Eeidenfelb geht blo Fastnacht 1816 zu Ende, und sol daher, ulkerynddiastem Befeöl Köntfal. .c
preisl. Departements der Fmanzen, Sektion der Krondomamen, 3ter Abeheiling gemän Qur neuerlie
che Verpachrung des Hofes auf die 9 Jahre von Fastnacht 1316 blis dahin 1325. im bff. urlichru Auf-
streich unter Vorbehalt allerhchster Ranfication vorgenommen werden. Es liegt dieses Mairre#
der anzenehmsten und fruchtbarsten Gegend von Nalen, eine halbe Stunde von dieser Stadt eniserar,
und besteht aus einem erst 1790 ganz buteeramten erdumigen Wohndause, Scheuer, Pfeid-Rindoleh=
und Schaafstallungen, Wasch= und Bathause, überhaupt allem, was zu einer gut eingerichteten Ote-
rsomie gehdrr, sodann ungefähr in 01 Tagwerk Gras-Baum= und Krautgarten, 401 Tagwerk Wiesen,
und 120 Ichri. Akers, auch haften auf demselben ausser dem, daß der Beständer dem Pfarrer zu Ho-
fen den großen nad kleinen Zehenden zu reichen hat, derzeit lediglich keine Beschwerden. Zur Vornah=
me der VWerleihung ist Freitsg der 29. Sept. d. J. besiimmt, und werden die Liebhaber eingeladen,
sich vorher der Bestands-Bedingungen na In erkundigen, den Hei beaugenschein’gen, sefort sich
#en obgedachtem Tage, mit amtlichen Zeugnissen ihres Prädikats und Vermogens, auch, daß fie eine
Caution von 1000 fl. zu leisten im Stande seyen, auf dem Hof selbst einzufinden, und der Verhand=
hung anzuwohnen. Den 24. Aug. 1315. Kdn. geistl. Verwallung.
Merklingen. Auf Martim d. J. geher der Pestand von 27 Mrg. 3 Vrel. 16 Ruth. herrschaft-
sscher Wiesen alldier zu Ende, und sollen selbige nach allergnddiggem Besehl unter den bisherigen Be-
dingungen auf fernere 6-9 Jahre in legalem Aufstreich stückweise wieder verliehen werden. Kin ist
Montag der 25. Scpt. anberaumt. Die Bestands- Liebhaber werden daher eingeladen, gedachten Tags
Morgens 8 Uhr auf dem Rathhaus in Merklingen zu erscheinen, und der Verpachtung anzuwohnen.
Din 23. Aug. 1615. Kon. Canieralamt.
Mänstuten. Die Sommer-Scheafwaiden nachbenannter Communen des hiesigen Oberemts,
eren Bestand mur dem heurigen Spätjahr zu Ende gehr, werden an den hienach bestimmten Tägen
und Orten auf die 3 Jahrgange 1616, 1817 und 1318 wieder in bffentliche Verleihung gebracht wer-
den, und zwar 1) die von Mäafingen mit 800 Stäk den 16. Sept. Morgens 0 Uhr au dem Rath-
aus daselbst. 25 die zu Auingen urit 300 Stäk, 3) die zu Bditingen mit 400 Stük, an demselben
ag, Nachmittags 2 Uhr auf dem Rathhaus in Aningen. 4) Die von Magolsbeim mu 350 Stäk
den 19. Sepr. Morgens 9 Uhr in Magolsheim, 5) Die zu Mehrstetten mit 4060 Stäk, 6) die zu
Upfelstenen mit 260 Stäk, beede au demselben Tag, Nachmittags 2 Uhr. 7) Gomadingen mit 300
Str, 8) Dertingen mit 300 Stäk, 9) Kohlstetten mit 273 Stük, alle 3 den 20. Sept. Morgens
üUhr auf dem Rarhhaus in Gemmadingen. 10) Bernloch mit 200 Stäk, 11) Weidelsterten mie 230
Stäk, deede den 21. Sept. des Morgens 9 Uhr zu Bernloch. 12) Oedenwaldstetten mit 2530 Stäk,
and 13) Dapfen mit 300 Stük, deede an demselben Tag, Nachmittags 2 Uhr zu Oedenwaldstetten.
Die Pachtliebhaber haden sich daher an den bettimmten Tagen nod Siunden auch Orten einzufinden,
nad mit den erforderlichen Meister= oder Concefsions-Briefen auszuweisen. Den 20 Aug. 1615.
Kdn. Oderamt.
Schbnthal. Zu Folge allerhöchsten Befehls vom 26 Jun. d. J. werden die Semmer-Schaas-
Waiden zu Oberkessach, Schleier, Büschel, Sichels und Spigeahel- welche ungefäbr 600 Srtücke ertra-
gzen, wieder auf 3 oder 6 Jahre von Michaelis 1315 an, an den Meistbietenden verlirhen werden, wo#
1 sich die Liebhaber bis Donnerstag den 21. Sept 1515. Vormitrogs 10 Uhr zu Schbuthal eiofinden
men, und wegen ihrem Vermogen zur Cautsions-Leistung und über Meister und Concessions-Briefe
Mit ebrigkeitlichen Zeugnissen sich anszuweisen haben. Den 25. Aug. 1815. K. Camcralamt,
Kandvogtei em mittlern Neckar.
Nachstehende Militairpichtlge hat theils das Loos, tbeils die Aushehung zum Militafr Petroffen;
H#selben werden hievon hiemit in Keuntniß gese#t und auflefordert, sich nach Haus zu begeben, und
bei threm Obrramt zu melden, alle Hoch = und Woylddl. Konigk. Volizei = Behörden aber ersuche,
euf diese Flächthinge zu fahnden, und im Beltetungsfall an das betreffende Oberamt einliefern zu las-
k. Mettenhursz, den 4. Aug. 1855. Kon. Landvogte:aiut.