Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

124 
Unternehmens zu verhindern, nad die Unterthanen auf den Weg der Ordnung zu ver- 
weisen; auch haben Wir mit Zufriedenheit ersehen, daß gesezwidrige Einwirkungen nur 
in wenigen Oberamts= Bezirken Eingang gefunden haben) Mehrere, nachdem ihnen das 
Widerrechtliche eines solchen Schritts einleuchtend gemacht worden, davon abgestanden 
sind, und auch die Deputationen von sechs Oberämtern, welche die Nähe Unserer Re- 
ndenz erreicht hatten, sich auf die erste ihnen gemachte Erinnerung entfernt haben. 
Den gegen die Steuer für das Staks-Jahr von 1815— 1816 üuͤbergebenen Vorstel- 
lungen liegt die irrige Voraussetzung zu Grunde, daß dieselbe niche ohne Beystimmung. 
der Landstände hätte ausgeschrieben werden sollen. Sie ist keine neue Steuer, vielmehr 
wird sie, seit der Vereinigung der verschiedenen Landestheile in Beziehung auf die Steuer, 
jährlich nach gleichen Berhältnissen erhoben. Sie wurde im Jahre 1308 auf 2/10 2/000 fl. 
bestimmc, erhielt im Jahr 1810 durch den Beytrag der neu erworbenen Landestheile ei- 
nen verhältenißmäßigen Zuwachs von 200/00 fl. und ward im Jahre r8137 weit die 
Sceuer der zu Unserer Königl. Hof= und Domainen, Kammer gehbrigen Orte der 
S.aats= Casse überlassen worden war, auf a/400/0 fl. festgesest. 
Zwar hätten Wir durch die Größe der Staats, Bedürfnisse in dem gegenwärtigen 
Jahre veranlaßt werden können noch vor dem Eineritt der Constitution vom 15. März 
Die Jahressteuer zu erhöhen, da schon fruher die ordentlichen Sinnahmen mic den Erfor- 
Dernissen nicht im Gleichgewichte standen, und deßwegen vom Jatee 1808. an, eine Ca- 
Fitalstener jährlich ausgeschrieben worden) nun aber vorauszusehen war,) daß die B zab- 
lung der vom Kriege herrührenden Rückstände, die Uebernahme eines bedeutenden Theils 
von den Schulden der vormaligen Landschafts= Cassen in den neu erwerbenen Landen, 
Die Errichtung eines sicheren Schulden- Tilgungs= Fonds, und manche andere Sraats= 
Bedärfnisse den Ansgabe, Stat vermehren mußten. 
Dessen ehngeachtet blieben Wie unter den damaligen Umständen, zu Srleichterung 
md Schenung Unserer Unterthanen) bey der bisherigen Steuer= Summe stehen, und 
wolleen nicht einmal die bis dahin fährlich ausgeschriebene Capitalsteuer umlegrn. 
Wir verfügken daher unterm rr. März d. J. in den Ausgaben) so viel r## ohne 
Verletzung der Gerechtigkeit geschehen konnte) solche Einschränkungen, die es moͤglich 
machten, mie der ordentlichen gwwöhnlichen Einnahme die nothwendigsten Bedücfuisse 
voreist zu bestreiten. Insbesondere erließen Wir der Staats= Casse einen bedeutenden 
an Unsere Königliche Hof= und Domänen-Kammer zu leistenden Ersaz= Posten von 
95% co Gulden. Und so genehmigten Wir in einem an Unser Königliches Scaats= 
Ministerium am ar. März d. J. erlassenen Reseripte das Ausschreiben der Jahresteuer 
in unveränderter Summe mit 5400%%00 Gulden. 
Auch sind auf die vorläusige Bekanntmachung dieser Steuren bereics Zahlungen 
geleistet worden, und wenn die voslsändige Repartitioz derselben und die Haupt, Aus-
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.