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Unternehmens zu verhindern, nad die Unterthanen auf den Weg der Ordnung zu ver-
weisen; auch haben Wir mit Zufriedenheit ersehen, daß gesezwidrige Einwirkungen nur
in wenigen Oberamts= Bezirken Eingang gefunden haben) Mehrere, nachdem ihnen das
Widerrechtliche eines solchen Schritts einleuchtend gemacht worden, davon abgestanden
sind, und auch die Deputationen von sechs Oberämtern, welche die Nähe Unserer Re-
ndenz erreicht hatten, sich auf die erste ihnen gemachte Erinnerung entfernt haben.
Den gegen die Steuer für das Staks-Jahr von 1815— 1816 üuͤbergebenen Vorstel-
lungen liegt die irrige Voraussetzung zu Grunde, daß dieselbe niche ohne Beystimmung.
der Landstände hätte ausgeschrieben werden sollen. Sie ist keine neue Steuer, vielmehr
wird sie, seit der Vereinigung der verschiedenen Landestheile in Beziehung auf die Steuer,
jährlich nach gleichen Berhältnissen erhoben. Sie wurde im Jahre 1308 auf 2/10 2/000 fl.
bestimmc, erhielt im Jahr 1810 durch den Beytrag der neu erworbenen Landestheile ei-
nen verhältenißmäßigen Zuwachs von 200/00 fl. und ward im Jahre r8137 weit die
Sceuer der zu Unserer Königl. Hof= und Domainen, Kammer gehbrigen Orte der
S.aats= Casse überlassen worden war, auf a/400/0 fl. festgesest.
Zwar hätten Wir durch die Größe der Staats, Bedürfnisse in dem gegenwärtigen
Jahre veranlaßt werden können noch vor dem Eineritt der Constitution vom 15. März
Die Jahressteuer zu erhöhen, da schon fruher die ordentlichen Sinnahmen mic den Erfor-
Dernissen nicht im Gleichgewichte standen, und deßwegen vom Jatee 1808. an, eine Ca-
Fitalstener jährlich ausgeschrieben worden) nun aber vorauszusehen war,) daß die B zab-
lung der vom Kriege herrührenden Rückstände, die Uebernahme eines bedeutenden Theils
von den Schulden der vormaligen Landschafts= Cassen in den neu erwerbenen Landen,
Die Errichtung eines sicheren Schulden- Tilgungs= Fonds, und manche andere Sraats=
Bedärfnisse den Ansgabe, Stat vermehren mußten.
Dessen ehngeachtet blieben Wie unter den damaligen Umständen, zu Srleichterung
md Schenung Unserer Unterthanen) bey der bisherigen Steuer= Summe stehen, und
wolleen nicht einmal die bis dahin fährlich ausgeschriebene Capitalsteuer umlegrn.
Wir verfügken daher unterm rr. März d. J. in den Ausgaben) so viel r## ohne
Verletzung der Gerechtigkeit geschehen konnte) solche Einschränkungen, die es moͤglich
machten, mie der ordentlichen gwwöhnlichen Einnahme die nothwendigsten Bedücfuisse
voreist zu bestreiten. Insbesondere erließen Wir der Staats= Casse einen bedeutenden
an Unsere Königliche Hof= und Domänen-Kammer zu leistenden Ersaz= Posten von
95% co Gulden. Und so genehmigten Wir in einem an Unser Königliches Scaats=
Ministerium am ar. März d. J. erlassenen Reseripte das Ausschreiben der Jahresteuer
in unveränderter Summe mit 5400%%00 Gulden.
Auch sind auf die vorläusige Bekanntmachung dieser Steuren bereics Zahlungen
geleistet worden, und wenn die voslsändige Repartitioz derselben und die Haupt, Aus-