Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

353 
eine gute Auffährung haben, und binlängliche Keantuiße im Feldban und in der kank wirköschaft, arch 
Iu Bestreitang des Ginrchiungo- Aufwanos oe erforderliche Vermdgen bestzea. Den 18. Sept. 1815. 
Su#ftungs= Verwaltung Giengen. 
Ethiagen. Die Sommerschaafwarde von Schlechteafeld, welche 170 Stär erträgt, wird pro 1616 
#s 1617 auf ein Jahr am 30. Okr. v. J. im dffeutlichen Ausstreich verliehen. Die Lebhaber hiezu ha- 
ben auf gedachte Zeit bis in der Fröh um P Uhr dahler auf dem Rathhaus zu erscheiven, und der 
b#erhandlung beizuwohnen. Deu 9. Sept. 1815. Kin. Oberamt. 
Sklingen. Kazenbach del Vaihingen auf den Fildern. Nach allerhöchstem Befehl soll auf 
dem, dem Hospital Ehlingen gehorigen disherigen Hofgute Kazenbach, welches zu Waldung angeleg! 
wud, dem dortigen Waldschüzen eine neue Wohnung in die disherige Hofscheuer cingenchtet, und die- 
kts Hauwesen im Adstreich verakkordirt werden. Nach dem hierüber vorliegenden alerg# dbvigst genetz- 
migten Banüberschlag benägt die Zimmerarteit 300 fl. 10 kr., Steinbauer und Maurerardelt 436 f. 
Z##, Schreincrarbeit 205 fl. 13 kr., Schlosserarben 164 fl. 50 kr., Glaserardeit 66 fl. 19 kr., Hafner- 
arden 19 fl., Austreicherarden 10 fl. 56 kr. Zugleich wird die Errichtung eines 117 Ruthen im Umfang 
stnden Wildzauns um das kleine Pachtgerie des Waloschözen, wovon der, übrigens noch der alerh. 
Erarhmigung unterliegende, hesondere Uebenchlag 59 fl. 4 kr. beträg#, in Akkord gegeben werden. Die 
##streich, Verhaudlung wird unrer Porbehalt der allergnädigsten Ratisikstion am ust den 10. Okz. 
Morgens 8 Uhr anf dem Hofgute selbst Statt haben, wodet übngens nur solche Meister zugelassen 
werden, welche sich in Absicht auf ihre Tächiigkeit und ihr zu einem solchen Akkord Hareichendes Ver- 
mogen mit obrigkenlichen, in gesezlicher Form ausgestellren Zeugmss legirimiren konen; auch haden 
dee Dandwerksleute für ihre Ardeiten eine achtjährige Garan#se zu leisten, und deshalb eine Coution zu 
Kellen, welche wenigstens den dritten Theil der Ueberschlags= Summe betragen äF Indem noch 
weiter ausdrücklich beigefügt wird, daß nach beendigter Abstreichs= Perhandlung auf keln RNachgebot 
Käcksicht genommen werde, werden die Akkerds= Liebhaber, welche von dem Riß nud Ucberschlag bei 
der unterzeichneten Stelle täglich Einsicht nehmen und die weitere Bedingungen erfahren können, einge- 
laden, sich um demelte Zeit zu Kazenbach elnzusinden und der Versieigerung anzuwoh#en. Den 10. 
Eemt. 1315. Kda. Suftungsverwaltung Eßlingen. 
Gmünd. In Gemäsheit allerhöchsten Decrets vom 9. Sept. wird der zum blesigen Cameralame 
sehdeige sogenannte neue Garten von 7 Morgen 2 Pril. 25. Ruth. 26 Schuh zunächst dei Gotteszel 
des Marn#t 1615 auf 6 Jahre an den Meistdietenden verlichen und es wird zugleich ein Versuch ge- 
macht werden, den bei diesem Gut liegenden Rems-Acker von 22 Morgen 11 Prt. 30 Rih. 72 Schuh 
cnwedezusleich- mit jenem oder an rt zu verpachten. Hiemit wird ferner nicht allein die 
Tpachtungs eines kleinen durch den Mählweg von dem neuen Gamen getrennten Stäcks am Bach 
rad einer im Gotteszeller Thal liegerden Mezt von 2 Mergen 1 Vril. 22 Ruth. 40 Schub, kovdern 
auch ein Abftreichs-Akkord über die Besezung des neuen Garteut' mit schduen jungen Kern-Chstbäu= 
men verbunden werden. z dieser Berhandlung ist Samstag der 7. Okr. bestimmt, und werden die 
kuhhader *“ Bestand, v1n wie Fs zur — eingeladen, sich an diesem Tage Vomnm'ttags 
9 Uhr auf hiesigem Rachhäus einzufinden. 10. Sept 1315. 
diesis * * Khn. Landvogtei-Steueramt und Cameralamt G#ünd. 
Markg#eningen. Montag den 9. Okt. d. J. Vormittags 3 Uhr wird in der Cameralverwal-= 
ang dahier öber das erforderliche Brod und an eben diesem Tag Bormitrags 9 Udr über das Vedörf= 
nij an (lenenen) Kleidern für die Brriflinge auf das nächste Wiaterhaldjahr ein dffeutlicher Abstreichs- 
a#ord vorgenommen werden, wobei sich die kiebhaber um bemeldte K## einfinden mogen. Den 27. 
Ont. 1615. on. Cameral= Verwaltung. 
#Wiblissen. Nachbenannte im blestgen Oberamtsbezirk gelegene Gommerschsafwesden werden, je 
nuchdem sich Acohaber finden auf 1 bis 3 Jahre an den bemerkien Tagen d. J. im Musstreich verlichen 
werden, und zwar: 1) Die Warde von Unterkirchberg mit 120, — die von Obderktrchberg mit 70. — 
ir von Steinderg mut 100 Stäl am 7. Of. 2)) Die von Unterweiler mit 100, — die ven Geg- 
lagen mit 200, — und die von Dessuelten mi 160 Eif am 9 Okr. 3) Die von Alrheim nut
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.