Full text : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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eine  gute  Auffährung  haben,  und  binlängliche  Keantuiße  im  Feldban  und  in  der  kank  wirköschaft,  arch
Iu  Bestreitang  des  Ginrchiungo-  Aufwanos  oe  erforderliche  Vermdgen  bestzea.  Den  18.  Sept.  1815.
Su#ftungs=  Verwaltung  Giengen.

Ethiagen.  Die  Sommerschaafwarde  von  Schlechteafeld,  welche  170  Stär  erträgt,  wird  pro  1616
#s  1617  auf  ein  Jahr  am  30.  Okr.  v.  J.  im  dffeutlichen  Ausstreich  verliehen.  Die  Lebhaber  hiezu  haben
  auf  gedachte  Zeit  bis  in  der  Fröh  um  P  Uhr  dahler  auf  dem  Rathhaus  zu  erscheiven,  und  der
b#erhandlung  beizuwohnen.  Deu  9.  Sept.  1815.  Kin.  Oberamt.

Sklingen.  Kazenbach  del  Vaihingen  auf  den  Fildern.  Nach  allerhöchstem  Befehl  soll  auf
dem,  dem  Hospital  Ehlingen  gehorigen  disherigen  Hofgute  Kazenbach,  welches  zu  Waldung  angeleg!
wud,  dem  dortigen  Waldschüzen  eine  neue  Wohnung  in  die  disherige  Hofscheuer  cingenchtet,  und  diekts
  Hauwesen  im  Adstreich  verakkordirt  werden.  Nach  dem  hierüber  vorliegenden  alerg#  dbvigst  genetzmigten
  Banüberschlag  benägt  die  Zimmerarteit  300  fl.  10  kr.,  Steinbauer  und  Maurerardelt  436  f.
Z##,  Schreincrarbeit  205  fl.  13  kr.,  Schlosserarben  164  fl.  50  kr.,  Glaserardeit  66  fl.  19  kr.,  Hafnerarden
  19  fl.,  Austreicherarden  10  fl.  56  kr.  Zugleich  wird  die  Errichtung  eines  117  Ruthen  im  Umfang
stnden  Wildzauns  um  das  kleine  Pachtgerie  des  Waloschözen,  wovon  der,  übrigens  noch  der  alerh.
Erarhmigung  unterliegende,  hesondere  Uebenchlag  59  fl.  4  kr.  beträg#,  in  Akkord  gegeben  werden.  Die
##streich,  Verhaudlung  wird  unrer  Porbehalt  der  allergnädigsten  Ratisikstion  am  ust  den  10.  Okz.
Morgens  8  Uhr  anf  dem  Hofgute  selbst  Statt  haben,  wodet  übngens  nur  solche  Meister  zugelassen
werden,  welche  sich  in  Absicht  auf  ihre  Tächiigkeit  und  ihr  zu  einem  solchen  Akkord  Hareichendes  Vermogen
  mit  obrigkenlichen,  in  gesezlicher  Form  ausgestellren  Zeugmss  legirimiren  konen;  auch  haden
dee  Dandwerksleute  für  ihre  Ardeiten  eine  achtjährige  Garan#se  zu  leisten,  und  deshalb  eine  Coution  zu
Kellen,  welche  wenigstens  den  dritten  Theil  der  Ueberschlags=  Summe  betragen  äF  Indem  noch
weiter  ausdrücklich  beigefügt  wird,  daß  nach  beendigter  Abstreichs=  Perhandlung  auf  keln  RNachgebot
Käcksicht  genommen  werde,  werden  die  Akkerds=  Liebhaber,  welche  von  dem  Riß  nud  Ucberschlag  bei
der  unterzeichneten  Stelle  täglich  Einsicht  nehmen  und  die  weitere  Bedingungen  erfahren  können,  eingeladen,
  sich  um  demelte  Zeit  zu  Kazenbach  elnzusinden  und  der  Versieigerung  anzuwoh#en.  Den  10.
Eemt.  1315.  Kda.  Suftungsverwaltung  Eßlingen.

Gmünd.  In  Gemäsheit  allerhöchsten  Decrets  vom  9.  Sept.  wird  der  zum  blesigen  Cameralame
sehdeige  sogenannte  neue  Garten  von  7  Morgen  2  Pril.  25.  Ruth.  26  Schuh  zunächst  dei  Gotteszel
des  Marn#t  1615  auf  6  Jahre  an  den  Meistdietenden  verlichen  und  es  wird  zugleich  ein  Versuch  gemacht
  werden,  den  bei  diesem  Gut  liegenden  Rems-Acker  von  22  Morgen  11  Prt.  30  Rih.  72  Schuh
cnwedezusleich-  mit  jenem  oder  an  rt  zu  verpachten.  Hiemit  wird  ferner  nicht  allein  die
Tpachtungs  eines  kleinen  durch  den  Mählweg  von  dem  neuen  Gamen  getrennten  Stäcks  am  Bach
rad  einer  im  Gotteszeller  Thal  liegerden  Mezt  von  2  Mergen  1  Vril.  22  Ruth.  40  Schub,  kovdern
auch  ein  Abftreichs-Akkord  über  die  Besezung  des  neuen  Garteut'  mit  schduen  jungen  Kern-Chstbäumen
  verbunden  werden.  z  dieser  Berhandlung  ist  Samstag  der  7.  Okr.  bestimmt,  und  werden  die
kuhhader  *“  Bestand,  v1n  wie  Fs  zur  —  eingeladen,  sich  an  diesem  Tage  Vomnm'ttags
9  Uhr  auf  hiesigem  Rachhäus  einzufinden.  10.  Sept  1315.
diesis  *  *  Khn.  Landvogtei-Steueramt  und  Cameralamt  G#ünd.

Markg#eningen.  Montag  den  9.  Okt.  d.  J.  Vormittags  3  Uhr  wird  in  der  Cameralverwal-=ang
  dahier  öber  das  erforderliche  Brod  und  an  eben  diesem  Tag  Bormitrags  9  Udr  über  das  Vedörfnij
  an  (lenenen)  Kleidern  für  die  Brriflinge  auf  das  nächste  Wiaterhaldjahr  ein  dffeutlicher  Abstreichsa#ord
  vorgenommen  werden,  wobei  sich  die  kiebhaber  um  bemeldte  K##  einfinden  mogen.  Den  27.
Ont.  1615.  on.  Cameral=  Verwaltung.

#Wiblissen.  Nachbenannte  im  blestgen  Oberamtsbezirk  gelegene  Gommerschsafwesden  werden,  je
nuchdem  sich  Acohaber  finden  auf  1  bis  3  Jahre  an  den  bemerkien  Tagen  d.  J.  im  Musstreich  verlichen
werden,  und  zwar:  1)  Die  Warde  von  Unterkirchberg  mit  120,  —  die  von  Obderktrchberg  mit  70.  —
ir  von  Steinderg  mut  100  Stäl  am  7.  Of.  2))  Die  von  Unterweiler  mit  100,  —  die  ven  Geglagen
  mit  200,  —  und  die  von  Dessuelten  mi  160  Eif  am  9  Okr.  3)  Die  von  Alrheim  nut