Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

Nro. 51. 1815. 371 
Königlich= Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakk. 
Samstag, 28. Okt. 
  
  
Se. Königliche Majest ät haben vermäg allerhöchsten Decrets vom 3. Okt. ei- 
nen bis zum 15. Jan. 1816 daurenden 
General= Pardon 
für alle aus dem Königlichen Militairdienste desertirten Individuen allergnddigst zu be, 
willigen geruhc. 
Diesenigen) welche inner dieses Termins zu ihrer Pflicht zurükkehren, werden daher 
von aller Strafe befreit, und wegen ihrer begangenen Desertion nicht angefochten, son- 
dern so angesehen werden, als ob sie ihre Fahne niemals verlassen hätten. 
Weiches hierdurch zur allgemeinen Kenntniß gebracht wird. Srtuttgart den 6. Okt. 
5. 
187 Koönigl. Kriegs-Departement), von Phull. 
  
Rechts-Erkenntnisse des Kin. Ober-Jnftiz= Collegiums. 
1) In der Appellations, Sache von Hall zwischen Hayum Häánle und Moses Löw 
Marr zu Braunsbach, Kl., Anten und den Gemeinden Enslingen) Hagen und Unter, 
münkheim, Bekl. Atinnen, und Mit, Untinnen, eine Forderung aus einem Lieferungs, 
Mkord betr.) wurde das Erkenntniß erster Instanz in der Hauptsache bestätiget. Sturt, 
geart, den 25. Sept. 1815. 
2) In Saches erster Instanz zwischen dem Stadtschreiber Diererich zu Mergentheim, 
Kläg., und dem Regierungsrath Pistorius zu Baksang, Bekl. eine Verdiensts= Forderung 
becreff., wurde auf Beweis erkannt. Stutig. den 26. Sept. 1815. 
3) In der Appeklations, Sache von Leutkirch zwischen Johann Georg Waggershau- 
ser, Postoerwalter zu Ravensburg, Kl. Anten, und Johann Georg Karg zu Wurzach,
	        
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