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Tuttlingen. Det lebige Baurenknecht, Audreas Baumann von Wurmiläger: wendert nach
#Aledorf im Babischen aus. Derselbe wird 1 Jahr lang von Joseph Baumann, vlige in Wufmlis=
ges vertreten, an welchen daher alle, welche an Andreas Ba # ben, innerhalb
dieser Zelt wenden können. "6r 10. Nov. ach " umenn asprich d h
Waldsee, Landvogtel am Bodensee. Johann Georg Wezer, Knopfmacher von Waldsee, und
Foseph Ersing, Uhrmacher von Wolfeg goben die allerhöchste Erlaubnit zur Auswanderung nach Feld-
kirch im Vorarlberzischen, und Stockesß m Badischen erhalten, folglich beede in Jahresfust nach der
Coastitutions-Urkunde vom 15. Merz v. J. . 56. ihre Angelegenheuen in Richtigseit zu bringen, wo-
von Jedermann der einen rechtlichen Anspruch gegen einen oder den andern jaben sollre, zu seinem Be-
nehmen in Keuntniß gesezt wird. Waldsee, den 21. Okt. 1615. Kbn. Oberamt.
Aalen. Bei dem hiesigen Oberamt ist noch eine goldene Sackuhr depoulrt, welche vor ungefähr
111 Jahren in dem hiesigen Wirthshauße zur Krone, zuglelch dem Posthause, gesanden wurde. Jn
Gemüsheit höhern Befehls wird nun der unbekannte Eigenthämer zum Bewelß seiner rechtlichen In-
sprüche an dieselbe unter dem Préjudiz vorgeladen, daß, wenn sich in Zelt von Neun Monaten Ri-
mand melden würde, über die Uhr werde verfägt werden. Den 6. Nov. 1615. K. Oberamt.
Bakfugen. In der Nacht vom 5 auf den öten dieses Ren. ist in dem disseitigen Amts- One
Geißlingen elne Weibs= Person, welche einige Tage vorher daselbst angekommen war, an der Wasser-
sucht gestorben. Sie heist angeblich Catharlina. Ihre Mutter stamme, was sich äbrigens nicht besti-
tigte, von Offterdingen her, seny aber als junges Mädchen von da iet, und dem Vettel nachgezogen,
babe süch mir einem sogenannten Keßlertheissen geheirathet, und sey in bem Ort Geislingen gebohren,
woselbst man aber ebenfalls nichts von ihr weiss. Sie mag etwa 60 Jahre alt *7 sey, war kleis
ner Statur, hatte ein hlaßes Angesicht und geschwollene Füße. Ihre Kleidung bestund in einer Ba-
kenhaube mit einem hellblauen Band, einem welßen Halstuch, grünen Kittel, Frieß = Rock, einer ab-
wergenen Schürze mit blauen und weissen Streisen, weissen Strämpfen, und Schuhen von Hm'il
Die ganze Kleidung ist zerfezt und ohne Zeichen. Jndem nun dieler Todesfall andurch dffentlich de-
kannt gemacht wird, werden zugleich alle inn und ausländische Obrigkelten ersucht, zur Küuskundschaf-
tung derjemgen Gemeinde und Familie, welcher die beschriebene Person angehdrt, die erforderlichen
amtlichen Verfügungen zu treffen, und im Auskundschaftungs-Falle derselben dem Wi Oberamte
gefällige Nachricht zu geben. Den 7. Nov. 1815. Kon. Oberamt.
Herrenbert Der Bürger Joseph Dieterle von Entringen hiesigen Oberamts, hat sich vor meb-
reren Wochen von Hauß nuter dem Vorwand entsernt, er wolle sein Brod durch Taglohnen sachen.
Da nun aber schon mehrere Klagen eingekommenen, daß derselbe vach seiner alten. Gewohnbeit, seine
Mitmenschen auf alle mögliche Arten zu betrügen sucht, namentlich aber mit Hunden 2c. So werden
allt Hoch= und Wobllöbl. obrigkeitliche Beherden hiemit ersucht, im Fall sich odiger Diererle, der 45 J.
alt, über 6 Fuß * und bekleidet gewesen ist, mit einem alten 3 ecklgten Hut, 1 alten dunkelblau
tüchenen Ueberrock, 1 paar gelbledernen Hesen, srau wollenen Strumpfe und Bändel. Schuhen, Irgend-
wo betreten lassen sollte, denselben an das unterzeichnete Oberamt einliefern, zugleich aber auch jeder-
mann vor seinen Händeln warnen zu lassen. Dea 1. Nov. 1315. Kodn. Oberamt.
Herrenberg. Dem Adlerwirth Jwir ner von Nufringen ist den öten dis Nachts zwischen 6
und 10 Uhr nachstehendes Geld aus der Stubenkammer entwendet worden, als: in 1 ledernen Beutel
5 franzbs. Louisd'or, 55 fl., an Bradanter Thaler ungefehr 600 fl., worunter sich ungefehr 55 fl. au
Französ. Thalern befinden. An ganzen, halben, und viertels Brabanter Thalern ungefehr 100 fl., n
25 kr. Stäcken 200 fl., in 1 besondern Beneel an Brabanter, Thalern 21 fl. 56 kr., in 1 Beutel cleer-
b#nd Geld- Sorten 100 fl., in einer Rindsblatter 24 kr. Stäcke ungefehr 50 fl., in einer dergleichen en
* und 6 kr. Stüken 50 fl., in einem gestrikten leinenen Beutel an 6 kr. und 3 kr. Stüken 200 fl. All
Hoch= und Wohllddl. Behdrden ersucht man geziemendst, zu Entdeckung und Helschrag des Direbs alle
Achdienliche Anstalten treffen zu lassen, und der unterzeichneten Stelle, im von dem Diebstahl
irgend etwas in Erfahrung gedracht werden sollte, haldig gefälligste Unzeige zumachen. Den 7. Nov.
1615. " Kn. Oberamt.