Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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mingen, in dem Königreich Baiern, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersah 
aller Kosten, zu vier und einhalbjähriger Juchtbaußstrafe verurtheilt und verordnet, daß 
dieselbe nach deren Erstehung der Königl. Baierschen Behörde zu Ergreisung der nöthigen 
Sicherheits, Maaßregeln gegen sie auszuliefern sey. 
Eodem sind, wegen wiederholten Ehebruchs, Martin Albrecht von Treffenspuch, Ober, 
amts Blaubeuren, zu sechsmonatlicher Festungsarbeit und dessen Mitschuldige die Anne 
Unsöld von Ulm, zu einer Zuchthaußstrafe von zwanzig Wechen) auch beide zu Bezah= 
lung aller Kosten verurtheilt worden. . 
Eodem wurde der zu Eßlingen verhaftete Michael Baumeister von Ebersberg, Ober- 
amts Baknang, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatz aller Kosten, zu ein- 
jähriger Festungsarben und nachheriger Berwahrung in einem Arbeitshause bis zu erprob- 
ter Besserung verurtheilt. 
Eodem ist der zu Wiblingen in Untersuchung gekommene Joseph Kaisel von Delmen- 
singen, Oberamts Wiblingen, wegen wiederholten murhwilligen Querulirens, neben Bes 
zarlung der Untersuchungs, Kosten mit viermonatlicher Juchthaußarbeit bestraft worden. 
Den 23. Okt. wurde gegen den zu Alrdorf verhafteten Faver Lang von JZizenhau- 
sen in dem Großherzogthum Baden, wegen wiederholten Diebstals, eine zwei und einbalb, 
jaährige Festungsarbeit ausgesprochen, und rücksichtlich der Kosten und nachheriger Ueber- 
* Delinquenten an das Großherzogl. Badensche Bezirkamt Stokach das Angemes- 
ene verfuͤgt. 
Unter dem 26. Okt. ist der zu Ludwigsburg in Untersuchung gekommene Bernhard 
Jeller von Eglosheim, wegen Diebstahls und Fälschung, neben dem Ersaß aller Kosten 
mit sechsmonatlicher Festungsarbeit belegt worden. 
Am ag. Okt. wurde in der Untersuchungs. Sache gegen die zu Mergentheim verhaf 
teten Christian Reiß von Belzen, Oberamts Künzelsau und Eons., wegen Feld, und en- 
derer Diebstähle auch resp. Concubinats erkannt, daß neben dem Kosten, Ersaß 
1) Inquisit Reiß zu einjähriger, 
2) Der Coinquisic Michael Klein von Weinsberg, zu zehnmonatlicher Festungsarbeit/. 
3) deren Mitschuldige Maria Rosina Barbara Klein von Weinsberg zu fünfmonat 
licher Juchthaußarbeit, auch seder dieser Inquissten zu öffentlicher halbstündiger Ausstellung 
auf der Schandbuühne mit angeheftetem Zettel „Felddieb" verurtheilt seyn sollen. 
Eodem ist der zu Altdorf in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann Maute 
von Onstmettiugen, Oberamts Balingen, wegen Betrugs, neben dem Ersaß aller Koßen 
zu sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe verurtheilt worden. 
  
Von der zu Auseinandersetzung der teutschordenschen Verhältnisse zu Mergentheim 
angeordnet gewesenen gemeinschaftlichen Deputation ist den Innhabern der au porreur 9° 
stellten Partial, Obligationen des durch das Handlungshauß Rüppel und Harsier iu 
Frankfurt am Main für das Teutschmeisterthum negociürten Anlehens schon durch den 
unterm 32. Mäi dieses Jahrs an seden derselben ergangenen Srlaß bekannt gemacht w##t“
	        
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