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wiesen, unverzuͤglich die nicht angestellten oder entbehrlichen Schul-Provisoten in ihren
Diorcesen, nebst den Verhaͤltnissen, unter denen sie dieselben fuͤr entbehrlich halten, dem
Königl. Ober, Consistorium anzuzeigen, so wie sie überhaupt bei dieser Gelegenheit ernst-
lich erinnert werden, die in Betreff der Aufstellung von Schul, Provisoren unterm kten
Tug. 13ra. (Königl. Staats= und Regierungsblatt 1812. Nr. 36.) erlassene Verordnung
in allen ihren Punkten genauer, als es zum Theil bisher geschehen ist, zu beodachten.
Stuttgart, den 12. Dec. 1815. Koͤn. Ministerium der Geistl. Angelegenheiten.
v. Jasmund.
Kechts-Erkenntnisse des Kön. Ober-Justiz= Collegiums.
1) In der Rechtslache zwischen der Wittwe des Majors von Reinhardt cum comt.
Intin und dem Hoffourier Hirsch dahier Iten, die Herausgabe zweier Kapitalbriefe,
und eine Wechselschuld von 0 fl. betreffend, wurde It zu Herausgabe der der Intin
zustehenden zwei Kopitalbriefe zur Concursmasse ihres Ehemanns verurtheilt, Ja#in
aber für niche verbunden erklärt) die von ihrem Ehemann contrahirte Wechselschuld zu
bezahlen. Sturrg. den 28. Nov. 1815. »
2)JnderRechtsfqcheerstekZustanuwischendemGastgebetBraunzuchostkt
stenallhier,m»dudessenEcbemKLunddemStadtschreibekBahamaierqueilper
Stadt, modo dessen Erben, Bekl., Schuldforderung betreffend, wurde auf Beweis er-
kannt. Stuttg. den 7. Dec. 1875.
3) Ein Arrestgesuch des Grafen von Erbach, Wartemberg-Roth gegen die Erbsmas-
se des verstarbenen Abts Nikolaus Betschler zu Rorh, die Aechtheir von Schuldbriefen
betreffend, wurde an forum domicilii des Eiben gewiesen. Stuttg. den 8. Dec. 1815.
4) Die Klage der Stadt Eßlingen Implorantin gegen die III. Abtheilung der Koͤn.
Section der Kron, Domainen Imploratin, rechtslose Forderungen aus dem Slradt-Aerar
betreffend, ist von dem Königl. Ober, Justiz" Collegium ab, und an die höhere Staats=
Behörde verwiesen worden. Sturtgart, den 11. Dec. 1315.
Straf, Erkennenisse des Königl. Criminal= Tribunals.
- Ad Mand. Sacr. Reg. Mej.
Den 13. Nov. ist der zu Ulm in Verhaft und Untersuchung gekommene Johann
Georg Herrmann von Gönningen, Oberamts Tübingen, wegen wiederholten Diebstahls)
neben, dem Erfaße aller Kosten zu Ein und einhalbsahriger Juchthaußstrafe und nachheri-
ger Reclusson in ein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung verurthilt worden.
kockem wurde die zu Calw verhaftete Anna Maria Haas von Dettingen, Oberamts
Urach, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersage aller Kosten, zu achtmonatlicher
Zuchthautzstrafe und nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshauß bis zu erprobter Besse-
rung verurtheilt. «
Am 17. Nov. ist gegen die zn Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung gekomme-
ne Margaretha Brok von Boll, Oberamts Göppingen, wegen wiederholten Diebstahls,
neben dem Ersatze aller Kosten, eine sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe mit dem Zusahz
erkannt worden, daß sie nach deren Erstrhung in einem Arbeitshauße auf so lange ver-
wahrt werden soll, bis fie sich über die Art, wie ste, künftig ihren Lebens-Unterhalr recht
mäßig verdienen will, ausgewiesen haben' wird.