Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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meine Michael Ralsch, von Unterbschelbronn, hiefigen Oberamts, ist den 26. Olt. d. J. von dem Ar- 
mee = Corps im Felde desertirt. Alle Hoch= und Wohlldbl. obrigkeitliche Stellen werden daher ersucht, 
auf diesen Deserteur genau fahnden, und ihn im Berretungsfall gegen Ersatz der Unkosten an das hie- 
sige Oberamt einliefern zu lassen. Den 25. Nov. 1515. - Koͤn. Obtramt. 
Kirchbeim unter Tek. Bissin gen. Von dem Königl. Infant. Regiment Nr. 12. ist der Cor- 
poral vdgen von Bissigen an der Tek gebürtig, von der Festung Hohenasperg am 10. Okr. d. J. de- 
sertirt. Sollte sich derselbe irgendwo betreten lassen, so wird geberen, ihn handfest zu wachen, und 
wobloerwahrt durch Gensd'armes hieher (oder an das ihm vorgesezte Kdnigl= Regiments= Commande) 
zu liesern. Den 22. Nov. 1615. 6 K. Oberamt Kirchheim. 
Marbdach. David Fischer, gebürtig aus Burgstall, Gemeiner bei dem Königl. Garnisons. Regi- 
ment Nr. 12. ist den 26. v. M. aus der Garnison Hohenasperg deserrirt. Sämtliche Kbnigl. Behbrdea 
werd#en daher geziemend eisucht, auf dielen Deserteur zu fabncen, ihn im Betretungsfall arreriren, 
und an das Kdnigl. Commando auf Hohenasperg, oder hieher einliefern zu lassen. Den 11. Dec. 1615. 
* Kin. Oberemt. 
Münsinger. Der von Hundershofen, hiesigen Oberamts, gebürtige, unter dem Kdulgl, leichten 
Infamer. Regiment Nr. 10. gestandene Gemeinc, Peier Hartkorn, soll den 11. Okt. d. J. aus der 
taton Moulius in Frankreich deserurt seyn. Sämtliche Civil= und Milltair= Behrden werden daher 
er ucht, auf benseiben sahuden, und ihn auf auf treten entweder an das hiesige Oberamt odcer an 
das nächste K. Ml.tair= Commando abliefern zu lassen. Den 27. Nov. 1615. K. Oberamt. 
Spaichingen. Der bel dem Kbnigl. Infanterie-Depot-Bataillon Nr. 2. auf General= Par# 
don eingetretene Soldat Martin Güntner von Egesbeim, hicsigen Oberamts ist am 16 dieses, Abends 
aus der Garnison Ludwigsburg desertirt. Ale Militair= und Civil- Behdrden werden daher ersucht, 
denselben auf Betreten arreliren, und wohlverwahrt, entweder an das Bataillons-Commando, oder 
an das hiesige Oberamt einlefern zu lassen. Den 25. Nov. 1615. Kbn. Oberamt. 
Waibllagen. Es ist der bei dem Kdnigl. Linien = Jnfant. Regiment Nr. 4. gestandene Gemeis 
ne Frirdrich Arre von Walblingen den 19. Okt. d. J. aus der Station Four in Frankreich deser#um. 
Simtliche Hoch= und MWohllöbl. Polizeie Behdrden werden ge)iemend ersucht, auf diesen Desertcor ge- 
nau moglichst fahnden, und denselben auf Betreten entweder an das Hochlbbl. Regiments - Comme#do 
nach Um, oder an das hiesige Oberamt wohlverwahtt elaliefern zu lassen. Den 4. Ver- 1815. 
bn. Oberamt. 
  
Heilbronn. Da Loͤw Mayer, Handelsmann zu Sontbeim, hiefigen Oberamts, mit selnen 
Glaͤubigern unter obrigkeitlicher Leitung in Guͤte sich setzen zu wollen erklaͤrt, und um dießfallsige Ein- 
leitung gebeten hat, so werden hiemit alle diejenigen, sowohl innlaͤndische als aus waͤrtige Glaͤubiger, 
welche aus irgend einem Rechtsgrunde Forderungen an gedachten Loͤw Mayer, welcher seit einiger Zeit 
auch Ludwig Mayer sich nuterzelchnet har, zu machen haben, aufgesordert, solche binnen Sechs Wo- 
chen von heute an, bei dem aufgestellten Masse-Kurator, Adv Landauer dahser, unter Beilegung 
von Rechnungen, Bücheraue zügen, oder Abschmsten von Dokumenten, worauf ihbre Forderungen wuhen, 
um so gewißer einzugeben, als nach Ablauf dieser Frist, sie es sich selbst zuzuschreiben haben, wenn sse 
von dem zu treffenden Arrangement ausgeschlossen werden. Den 7. D. 1615. 
Kön. Würtemb. Oberamtsgericht. 
Baknang. Christina Barbara Siegelin, Tochter des Bauren und Webers Michael Siegele von 
Täfern, ist Willens, nach Untermarfeld im Konigreich Batern sich zu verheiratchen, wer also Aniprä= 
che an dieselbe zu machen hat, kann solche innerhalb Jahresfrist bei unterzeichnerer Bebörde vordrins 
zen. Den 6. Dec. 1815. « Kdn. Oberamt. 
Bakuang. Mattbeus Stetter, Burger und Schumacker von hier, ist gesonnen, sich nach 
Hirschlanden im Groshergogthum Paden zu verheirathen. Wer rechtmäßige Ansprüche an denteb
	        
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