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keit wird Montag den 13. Febr. d. J. Morgens ? Uhr auf dem Nacbbauß zu Eölingen auf # Jabre,
nemlich von Ambrost 1515 dis dahin 1618 im Aufstreich verliehen werden. Einem Beständer wird
die Sommer= und Winterwaide überlassen, welche für die zwei ersten Jahre zu às Stück und das
dritte zu 330 Stük, sedoch obne Garantic, Leistung für allsahrlich hinreichende Waide bestimme ##t,
w#en die Bürgerschafe so Seuk, gegen einen an den Bestander zu bezahlenden Abtrag von # fl. dem
Seüt nach, einzuschlagen derechtigt ist, wobei auch ein Betänder freie Stallung, den. Winte. pförch
und einige Allmand, Distrikre, zusammen 45 Morg. betragend, zu geniesen, dagegen aber ber der
Perleihung wegen Tüchrigkeit, zu keistung einer Caunon von aoo fl. durch obrigkenliche Zeuanisse,
#ech auszuweisen hat, zu welcher Verhandlung die zu Schätereien berechtigte biebbader eingcladen
werden. Den at. Jan. 1815. Kön. Hberamt.
ulm. Jufelse elnes allerböchsten Befeble Könisl. Krondomainen, Geceion vem 9. vor. Men.
wird das ehemalige Amthauß zu Göflingen mit dem dabei befindlichen Gemebzgarten von ungerähr
1 Mergen am Montas den 10. Febr. Vormittags 20 Uhr im House selbst on den Mennbietenden
auf 3 Jahre vermietdet, dei welcher Berbandlung Hch die kiebhaber einfinden körnen. Dieses Amt-
bauß ha#r folgenden Gelaß: partecre 3 beizbare Zmmer, 1 Küche mie einer Epeißkammer, im aten
So#k, 6 beizbare Limmer und eie Kammer, unter dem Dach einen guren Fruchtbo##, unt unter
den Hauf 2 Keller. Zu riesem Hauß gedören noch ## Stall zu à Pferden mit einer Heuböbne,
1 Waschbong und 1 Holzbütte, welche Appertinenzien nicht an das Amthauß annebaut find, sondern
von demselben erwas entfernt stehen. Den 2. Febr. 4515. Kön. Cameralamé.
Urterkochen, Oberam'is Aalen. Die Eommerschaafwelde der Commun Unterkochen, welche
e Stück erträgt, wird Mittwoch den a2. Hbe: d. J. auf 3 Jahre von Anbeßt 1815. an auf dem
Raddause zu Nalen öffentlich verliehen, wobei sich die Liebhaber einzusinden baben. Aalen, den 1.
Fedr. 1815. Kön. Oberamt.
urach. Das vorsüglich schöne Königl. Blaichgut unfern der Stabt Urach mie allen zum vor-
cheilbasten Betcieb des Blaich, Geschäfts erforderlichen Gebäuden und andern Einrichtungen, und
mic 6° Morgen Veld zum Abblaichen der Leinwand verseden wird, da der bisberige Pacht auf Mar-
runi d. J. zu Ende gehet, Montag den 37. Bebr. d. J. auf § dis 1a3 Jahre öffenrlich wieder verlie,
hen werden. Die kiebhaber zu diesem Pacht können nicht nur die Bestands, Bedingungen, sondern
auch das Blaichguts- Inventarium bei der Königl. Cameralverwaltung Urach taglich einsehen, zu der
Vervachtungs, Verdandlung felbst ober Mentags den 37. Febr. d. J. Vormitkags Uhr in dem
Köniql. Kanzlei= Gebände auf dem sogenannten Stock in Sturktgart sich einfinden, Uebrigens werden
bei der Verleihungs, Berhandlung nur diesenige zugelassen werden, welche sIch über ihre Tüchtigket##
mm Betried dieses Gewerbs, und daß sie eine Caution von s500 bis zooo fl. zu leisten im Stande
seien, auch neben der Caution sonst noch Sicherheit gewährendes Bermögen besizen, durch obrigkeit-
liche Jeugniße legitimiren können. Urach, den 19 Jan. 1815. Kön. Cameralamt raselbst.
Urach. Die Köntgl. Schlotzmühle dahiert welche a Mahl- und 1 Gerdgong, aber keine Web-
ming hat, wird am Montag den 20. Febr. d. 5. auf 9 Jahr lang, nemlich von Georpi# i815 bis
134. Neuerdingen verliehen werden. Weßhalb diesenige, welche zu diesem Bestand kust bezengen,
sch an obbestimmtem Tag Morgens 3 Uhr in der Camexal, Amesstube allhter einfinden, obrigkeitliche
vem Oberamt geftegelte Zeugnisse ihres Prädikats, und datz ste eine Execial, Ceution in liegenden
Gütern von 400 fl. einzulegen vermögen, mirbringen, und der weitern Ver bandlung abwarten kön-
nen. Den 23. Jan. 1815. Kön. Landvogtei-Steueramt auf der Alp, und Cameralame Urach.
Widdern. Die blesige Gannherrschaftl Schaafweide, welche mit d00 Erük Echaafe beschla-
gen werden kann, und deren Jeie- Lacht mit Michaelis d. J. zu Ende geber, soll nach Gannberr=
schaftlicher Höchst, und Hober Berfuͤqung Zreitag den 17. Febr. d. J. an den Meistbretenden auf 6
auch ? Jabre salve ratihcatione in Bestand absegeben werden. Die G#ebhaber biemn mit obrigkeit-
lichen guten Jeugnissen wegen ibres Vermögens, und ibres ##tlichen Betragens vrrseben, sind an
bemeldtem Tage bei der Berstaigerunss= Verdandlung willkommen, und konnen sich auch noch fru-
ber öberzengen, daß für die Wohnung des Schäfers Unterkunft der Schaafe, und Aufbewshrung