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des Fucters und Strehes gesorgt ist. Den 26. Jan. 1815. Gemeinschaftl. Staabs-Schultheißen-
Amts, Verweserel.
dLudwigsburg. Chrigian Jooß von Markgröninsen, Quartlermeister im ten Bacaillon Ar-
Allerie ist den 18. Jan. 1815, aus hiesiger Garnison desertirt. Es werden dader alle obriskeicliche
Behörden ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, und ihn im Fall seiner Beifahung an das nächst.
gelcorne Militair, Commando einlitefern zu lassen. Signalement. Quartiermeister Jooß ist 5 Fuß
10 Zoll 5 Lin. groß, 10 J. alt, hat grotzee graue (zuweilen ganz verwiccte Augen) gestuzte Nase,
und langlichtes Angesscht, bekleidet war derselbe mit einem dunkelblauen Ucberrock, grauen Bein-
kleidern mit gelben Knopfen besezt, einem runden Hue, und einer rothgestreiféen Wst euch hat
derselbe noch ein paar dunkelblaue Beinkleider bei sch. Den 1. Bebt. 1815. . Oberemt.
Balingen. Der, abwesende Milttairpflichtige Johann Georg Hafner, Weber von Heselwan-
gen wird durch gegenwärtige dritte und lezte Ediktal, kLadung unter der Bemerkung zur Rükkehr auf-
hefordert, daß, wenn er innerhalb der Frik von 4 Monaten nicht zuräkkommen würde, sein bereits
zur Conftscation annotirtes Bermögen wirklich werde confiseirt werden. K. Oberamt.
Bestsbeim. Freudentbal. Der hienach signalistete Conserlprienspflichtige Philipp Carl
Weber von Frendenthal, hiesigen Oberamtis, ist, ehe die Untersuchung wegen Berfeblung gegen die
Conscriptions. Geseze, mit hm geschlossen werden konnte, gestern Abends aus seinem Gefängnis,
mittelst sewaltsamer Erbrechung desselben, entsiohen. Sämtliche Hoch und Wohllöbl. obriskeltliche
Bebrden werden biemie ersucht, auf gedachten Flüchtling genau fabnden, und thn auf Betreten ges
gen Ersatz der Kesten wohlverwahrt hieher liefern zu lassen., ignalement. Weber ist 34 J. ale,
von Profeßion ein Oehlschläger, 3/ 3“ groß, dat blonde dünne kurz geschnittene vernen auf die
Stir###e bängende Haare, niedere ekigte Stirne, blonde Augbrauwen und Angenwimpern, blaue et-
was klesiregenn# Augen mitcelmäslae Nase, gute Jähne, etwas aufgeworfene kippen, schwachen
Bat, mittelmätzgen Mund, rundes Kinn, blaße Geslchtsfarbe, blatternarbigtes erwas sommerfle-
kigtes Gesicht, an beiden Obren s#lberne Horemringe, und ist hagerer Postur. Seine Kleidung be-
Kund in einer dlautüchenen Jacke, desgleichen langen Hosen, rundem Hut, rothem weißgeftecktem
Halsmech, weiß und gelbgestreifter Weste und Bändel--Schube. Oen 27. Jan. 1815. K. Oberamt.
Gmüönd. Folgende biesige Amtsuntergebene nd seit längerer Zeit ohne obrigkeitliche Bewilli-
gung, und ohne daß ihr Geeimsrsriger Aufenthalt dabier bekannt ist, von ibrer Heimath abwet#end,
als: Josepd Voge von Gmünd. Matnthias Heller von Leinjell. Jobonn Schönemann von Mötg-
lingen. Louise Riegerin von Degenfeld. Alle diese werden daber aufgefordert, sich innerhalb 4Wo-
chen dabter zu stellen, wo ste dann das Weitere zu vernehmen haben werden. Sollte eines oder das
andere sich nach Berlauf dieser Frist noch anderwärts befinden; so wird die betreffende Orts. Behör-
de hiemit geziemendst ersucht, solche gefalligst bieher transportiren zu lassen. K. Oberamr.
Göppingen. Andreas Schrag von Heivingn difseitigen Oberamts, 25 J. alt, welcher feit
der Musterung 1813. abwesend gewesen, am 10. Merz v. J. zurückgekommen, nach allerhoͤchstem
Befebl zur Assentlrung eingelicfert werden sollte, sch aber am 23. Jul. 1814. von Hauß wieder ent-
sernt hat, wird durch gegenwärtige Ediktal, Ladung unter Anberaumung eines 4 monatlichen Termins
um zweitenmal unv bei sonst zu befahren habender geschärfterer körperlicher Serase, derlängertec
ilitair. Dienstzeik, und nach Ablauf der vorgeschriebenen Fristen, bei Cenfiscation seines gegenwär=
eigen und des ihm während seimer Abwesenheit noch künftig anfallenden Vermögens, zur e#abreage in
seine Heimath und Stellung vor das Oderamt aufgefordert. #. Oberamt.
Mergentbeim. Der Conscriveionspflichtige Martin Michel Margeth, Bedieneer von Wer-
entbeim, welcher sich im Juli 1902. von Hauß entfernt hat, wird hiemit zum viertenmal unter An-
craumung eines Termins von 4 Menaten aufgefordert, sich bei unterzeichneter Stelle einzufinden,
und sich über sein bisheriges Ausbleiben zu verantworten, ur #er der Bedrohung, daß im Ausblei-
bungsfall sein gesenwättiges und zukünftiges Vermögen conftseict werden soll. gon. Ob
n. Obetramt.