Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1815. (10)

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hakben, werden biemit aufgefordert, innerhalb 4 Monaten vor der unterleichneten Scelle ## erschel- 
nen, und den Conictiptirnsgesezen Genuͤge zu leisten, unter der Bedtohung, daß im Fall ibres Aus- 
blerbens idr bereits annourtes Vermogen confiscirt werde. Zum erstenmal; von Gruppenbach: 
R Fried. Jars Bauer. Von Kaltenwesten: Cbristph Ludwig Daoid Arnold, Kaufmann. 
onrad Wilb. Arnold, Mesger. Conr. Fried. Rapp, Weingärtner. K. Oberamt. 
Ravenusburg. Nachstebende abwesende Conseripeionspflichtige, welche sich nach der Jahrs- 
musterung, sedoch noch vor Publication der #ten Conseripeons. Ordnung vom 20. Aug. 1809. ent- 
fernt, und der erlassenen 3 Ediktal, Ladungen ungeachtet bis jest nicht erschtenen sind, werden durch 
gescawärtige Ertktal Ladung unter Anberaumung eines 4 monatlichen Ternuns zum eistenmal mie 
dem zur unverzüglichen Rüklehr in ihre Heimach, und unverwellten Stellung vos datz ibnen vorges 
seite berame aufgefordert, daß ihr beftzendes Vermögen nach fruchtlosem Verstrich der ersten 3 Vor- 
ladungen bereits zur Conssgorion annotirt worden, und solches, im Fall se innerhalb des anbe- 
ra#mten Termins nicht zurückkehren, wirklich confüscirt werden würde; als: von dem Flecken Alt- 
dorf: Georg Gallatin, Beker. Vom Schultbeißtzenamt Baienfurtch: Jofs. Hof, Maurer 
von Baienfurth. Vom Schultheißenamt Schlier:= Matthias Gomm, Bauer von Bricach. Mi- 
corl Berrh#rd, Kicfer von Schlicc. Ant. Büchele, Braner von Riednenn. At. Geiger, Strumpf= 
wirker von Albisrente. Kön. Oberamt. 
Wangen. Dec Conscrivtienspflichilge Anton Elsaß, seiner Profetzion ein Mezger, von Ren- 
tavensburg, welchet sich in der Zeit vom 6. Aug. 1806. bis zum 20. August 1809. ohne Erlaubnig 
ven Hans enefernt hat, wird biemit unter der Bedrohung der wirklichen Cenftscation seines nach 
drei gehörig erlassenen Aufforderungen bereits dazu annorirten Vermögens wiederholc, und zwar zum 
da#en, und leztenmal autgefordert, binnen den nächsten 4 Monsten vor Oberamt zu erscheinen, und 
s#ch über seine Abwesenheit zu vertheidigen. - Koͤn. Oberamt. 
Brakenbeim. Der bei dem Koͤnigl. Linien-Infanterie- Regiment Nr. 7. gestandene Gemeine 
Martin Schilling von Niederhofen, ist am 17. Febr. aus der Garnison Neustadt desertirt. Alle be- 
treffenden Behoͤrd den werden daher ersucht, denselben im Betretungsfall arretiren, und ent- 
weder hieher oder an das Regiments-Commando in Neustadt einllefern zu lassen. Den 10. Bebr. 
1415. Koͤn. Oberamt. 
Eüwansen. Der bei dem Infanterie, Regiment Nr. 6. Kronprinz gestandene Corporal Ferdl= 
nand Menschei von Forstweiler hiesigen Oberamts gebörtig, ist den 21. Dec. v. J. im Urlaud de- 
serrirt. Sämeliche obrigkeituche Behörden werden geziemend ersucht, auf diesen Deserteur fahnden, 
und ihn Im Betretungsfall entweder an Hochlöbl. Regiments, Commando oder bieber einliefern iu 
lassen. Den 151. Bebt. #1415. Kön. Oberame. 
Manlbnn. Der bel dem Königl. Infankerie, Regimene Nr. . Herzog Wilbelm gestandene 
Gemeine, Thristian Heinrich Leibbrand von Gündelbach gebürtig, ist den verflossenen Monat Jan. 
im Urlaub desestirt. Alle Militair= umnd Civil, Behörden werden daher gejiemend ersucht, auf diesen 
Deserteuc fahnden, denfelben auf Betreten arretiren, und gegen Ersoz der Unkosten entweder bleher, 
orer an sein Regiments Commando nach Schorndorf einliefern zu lassen. Den #1. Wer L14“= 
ön. Oberamt. 
Mönstugen. Der bel dem Königl. Infanterie Regiment Rr. 12. gestandene Gemeine, Jobann 
Georg Werner von Feldstetten, biesigen Oberamés, ist den 6. Jan. d. J. aus der Garnison Hohen- 
a### desertirt. Sämtliche obrigkeitliche Behörden werden daber ersuche, auf denselben fahnden, ihn 
im Betretungsfall arrenren, und wohlverwahrt entweder an das nächtte Königl. Militair= Comman= 
de oder an das hiesige Oberamt einliefern zu lassen. Den 8. Gebr#185. K. Oberamt. 
HObernvdorf. Alois King von Lauterbach, 20 J. alt, s GFuß 7 Joll s Lin. groß, Gemelnee 
unter dem Fußsäger, Regiment Nro. #. König ist den 5. Jan. d. J. aus der Garnisen Reurtlingen 
desertirt. Es werden daher alle Hoch, und Wohllöbl. Behbrden geziemend ersucht, auf diesen Desez 
 
	        
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