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des einheimischen, vom Fürsien selbst. gebrannten, desto mehr
zurückzuführen 7), auch der Landschaft ihre bisherige Accise
vom ausländischen Brantwein entzogen. &), die Freiheit des
Landes gegen den aufwachenden Finanzgeist kaum geschützt,
und der Herzog selbst, der sich an soldatischen Gehorsam und
soldatische Schleunigkeit gewöhnt hatte, fand jede freimüthigere
Vorstellung seiner Raͤthe, jede alitonende e landsiandische Bitte
unertraͤglich.
Was Jagemann nie nhan. hatte, was Canper Stuck
nie gewagr haben würde, das befahl nun der Herzog, —
landständische Vorsiellungen wurdei zurückgegeben, die gewohnte
Beziehung auf' Recesse iund Privilcgien ward abgewiesen,
der fürsiliche Respekt sey#gekränkt., die Landeshoheit
angegriffen, die hohe fürsiliche Majestät verkannt #). So
edel und gütig Johann Friederich war, jeder muthvollere
Widerspruch schien ihm unerträglich So sehr, er Groten
persönlich liebte, selbst Grote durfte es nicht wagen, seiner
einmal gesaßten Meinung mit dem feinverhölltesten Widerspruche
zu begegnen. So großmöthig er wich, so billigkeits-Brantweinbrenner
mußte über den Cammerblasenzins mit dem
":. Pächter contrahiren. Anfangs hatten die Gebrüder Duve in
Hannover diese Generalpacht im Calenbergischen; 1683 aber
pachteten. die Beamten zu Calenberg den Blasenzins aus dem
ganzen genannten Amt für 225. Rth.; doch schon 1685 mußte
die Pachtfumme auf 150 Rth. herabgesezt werden.
*) Es wurde nehmlich außer dem gewöhnlichen Joll auf jeden
Ohm rheinischen und Franzbrantwein eine sogenannte Cammeraccise
von 6 Rth. und auf jedes halbe Faß. auswaͤrtigen
Kornbrantweins 2 Rth. gesezt.
*2) 1671. Im J. 1719 wurde iedoch der Landrenterei dieser
Zusluß wieder gestattet.
*#*#) s. L2T erhandlungen Mon. Dec. 1672.