Volltext : Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1816. (11)

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2)  In  der  Abpellations-  Sache  von  Calw  zwischen  Johann  Georg  Sehring,  Kiefet
zu  Simozheim,  Bekl.  Anten,  und  Agatha  Graf  daselbst  eum  curat.  Kl.  Atin,  pcio  uaiisfaciionis
  priv.  et  aliment.  prolis  wurde  die  eingelegte  Appellation  wegen  Mangels  einer  gegründeten
  Beschwerde  durch  Reseript  verworfen.  Stuttg.  den  3.  Jan.  1816.

3)  In  Sachen  erster  Instanz  zwischen  den  Handlohn-Sterbfall  und  Frohnpflichtien

  Einwohnern  zu  Unterkessach,  Oberamts  Nekarsulm,  Kl.  an  einem,  und  dem  Koͤnigl.

Boierischen  Kammerherrn,  Ernst  Ludwig  von  Berlichingen  zu  Heilbronn,  Bekl.  am  andern

  Theil,  verschiedene  Beschwerden  betreff.,  wurde  wegen  zweier  Beschwerden  auf  Beweis

  erkannt;  in  Ansehung  der  Zten  aber  sind  die  Kläger  mit  ihrer  Klage  abgewiesen
worden.  Srutceg.  den  4.  Jan.  1816.  «

4)JnSachendeövonSchillingschenBedientenansBoschvonSchlaktmodo
dessen  Wittwe  Liquĩdatin,  gegen  die  Oberjaͤgermeisterei  von  Schillingsche  Debitmasse,  Liquidantin,
  eine  Liedlohnsforderung  betreffend)  wurde  der  Lutin  das  Necht  der  Location  in
erster  Klasse  zuerkannt.  Stuttg.  den  8.  Jan.  13876.

Snaaf=  Erkenmnisse  des  Königl-  Criminal,  Tribunals.
Ad  Mand.  Sser.  BReg.  Mej.

Unterm  22.  Nov.  ist  der  zu  Göppingen  in  Verhafe  und  Untersuchung  gekommene
katholische  Caplan  Robert  v.  Schirt  zu  Deggingen,  wegen  Unterschlagung  und  Enewendung
  verschiedener  Kirchengeräthe)  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten  (nach  vorher  erfolgter
Bischößticher  Verbal=  Deposte#on  von  den  Weihen  und  dem  geistlichen  Stande)  von  seinem
bisher  bekleideten  Amte  entsetzt  und  zu  zwetjährigem  Festungsarrest  verurtheilt  worden.

Am  1.  Dec.  wurde  der  zu  Eßlingen  wegen  Kassenrests)  Fälschung  und  Nebenrechnungen,
  in  Untersuchung  gekommene  Pforchmeister  und  Magistrars=  Verwandter  Jakob
Stegmaier  von  Nellingen,  Oberamts  Eßlingen,  neben  der  Cassation  von  seinen  Aemtern
und  Unfähigkeits-Erkrärung  zu  Befkleidung  eines  öffentlichen  Amts)  zu  achtmonatlicher
Zuchthaußstrafe  verurtheilt  und  rücksschtlich  der  Bezahlung  der  Restsumme  und  der  Kosten
  das  UAngemessene  verfügt.

Den  2a.  Dec.  ist  der  zu  Ulm  in  Untersuchung  gekommene  Silvester  Berner  don
Munderkingen,  Oberamts  Ehingen,  wegen  Diebstahls  und  Gewehr,  Verheimlichung)  neben
  Bezahlung  aller  Kosten  mit  viermonatlicher  Festungsarbeit  belegt  worden.  «

EodemwurdedekzuAbdocfinVerhaftundUntersuchunggekommeneBlasiusWaibel
  von  Spreitbach,  Oberamts  Gmuͤnd,  wegen  Widersetzlichkeit  gegen  die  Obrigkeit,  mit
sechsmonatlicher  Festungsarbeit  bestraft.

Unter  dem  4.  Dec.  ist  der  zu  Mergentheim  verhaftete  Johann  Georg  Sctähle  von
Oberhöfen,  wegen  wiederholten  Diebstahls,  neben  dem  Ersaße  aller  Kosten,  zu  einjähriger
  Zuchthaußstrafe  und  nachheriger  Reclusson  in  ein  Arbeitshauß  bis  zu  erprobter  Besserung
  verurtheilt  worden.  ç

Am  H.  Dec.  wurde  der  zu  Aledorf  in  Verhaft  und  Untersuchung  gekommene  Carl
Aloys  Hilb  von  Oberailingen,  Oberamts  Tertnang,  wegen  wiederholter  Kirchen,  Dieb-