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. zu fabnden, ihn auf Betreten handvest zu machen, und wohl verwöhrt an das hiefige Oberamt aubliesern
lassen. Signalement: Wandel ist 20 Jahre alt, ungefähr 5 Futz 6 oll groß, starker unter-
etzter Statur, dat vollkommenes aber bleiches Angesicht, blonde etwas krause Hoare, blaue Augen, dicke
kurze Nase, mittelmäßig großen Mund, aufgeworfene Lippen, gute Zähne und etwas krumm gebe-
ene Füße. Er woar vorletztwals bekleidet, mit einem runden Fuch, orperudsam Halstuch, vother
afimir. Weste, dunkelgrau tüchenem Ueberrocke, grauen Manckester-Hosen, und Schuben, bald mit
:Schnallen, bald mit Bändeln zugemacht. Den 24. Febr. 1677. K Oberamt.
Z Wiblingen. Der hierach signalisirtt Pursch, Johann Schenzinger, von Schwendi, disseitigen
Oberamts, bat sich unlängst eines Kirchenraubs zu Scköneb ra, disseitigen Oberamts, schuldig gemacht,
und ist vor seiner Habhaftwerdung entstoben. Sämmtliche Justlh= und Volizei-Behörzen werden ge
Hemend ersucht, auf diesen Purschen, dessen Signalement bier beigefügt ift, aber nicht näher angege-
ben werden kann, fabnden, auf Betreten arretiren und wohlverwahrt hierher einliefern lassen. Den
26. Febr. 1610. Signalement: Johann Schenzinger, aus Schwendi gebürtig, ist 19 Jahre
alt, mlltlerer Grötze, hal braune Haare, bei seinem Entweichen war er bekleidet mit einer weißen.
baumwollenen Kappe, blaugestreiste Weste, weiß zwilchene Mützen, dergleichen lange Beinkleider und
efel. K. Oberamt.
Wiblingen. Am 9. Jan. d. J. wurde dem Johanm Autenriet und Georg Svonn, beide von
Oberholzheim, disseitigen Oberamts, gewaltsam eingebrochen, und ersterem aus Line Truche 50 fl.,
welche Gamme in einem weißen ledernen Beutel beisammen war, und theils aus Kronentbalern,
theils aus 24 Kreuzerstücken bestand; letzterem aber folgende Effekten entwendet, als: 2 Pelzkappen,
im Werth # fl. öa kr., 2 Schnupftücher : fl., woven eines roth und das andre weiß und blau ge-
streist ist: serner 1 Hammer 24 kr.; ein Feuerzeug 6 kr. und an Geld 20 kr., zusammen 3 fl. Za kr.
Sämmtliche Justh- und Polizei Bebörden werden ersucht, auf den vnbekannten Dieb sowohl als auf
die gestohlene Effekten fahnden, und erstern im Betretungsfall arretiren, und wodlverwadrt dierher
einliefern zu lassen. Am r. Merz 1877. . , K. Oberant.
Heilbronn. Am 5. dieses Monats, Vormittags, wurde in dem bel Groß-Gartach besindlichen
von Schwaigern und Klein-Gartach herfließenden Bach, der keichnam eines vollkommen ausgelragenen,
neugedorenen Kindes, weiblicheen Geschlechts, vorgesunden, der schon stark in Pdululö übergegangen
war, und an welchem die Nabelschnur ununterdunden herabbing. Dieser ein vorangegangenes Ver-
brechen bezeicknende Vorfall wird mit der Aufforderung bekonnt gemacht, daß die hier oder da schon
bekannten oder bekannt werdenden, zur Entdeckung führenden, Spuren zur schleunigen Anzeige bei hie-
sigem Oberamt gebracht werden möckten. Den 9. Merz 182. K. Oberamt.
Heilbronn. Auf gemachte Anzeige des hie#igen Bäcker-Meisters Rieker, daß eine ihm unbe-
kannte Weids-Person, welche im Lande herumziehe, sich für seine Tochter ansgebe und unter dem
Namen, Heinrike Rieker, Betrügereien verübe, sieht man sich veranlaßt, öffentliche Kenntniß davon
zu geben: Den 13. Febr. 1677. " MaigLOdctamL
TübkngemDaauchinocm:biesigendbekamtdie Anordnanz etroffen worden ist, daß jeder
Drt seine Arme zu unterhalken habe, und dadurch aller Haus= und Aeeintn abgessellt ist, so wird
solchrs zur allgemelden Kenntnit gebracht, und dabel angefügt, daß alle fremde Bettler, welche sich
im biesigen Oberamt aufhalten, auf Kosten desjenigen Orts, wo fie zu Hause sind, zurück trauspor=
tirt werden. Eben so werden sämmtliche hohe und niedere amtliche Stellen geziemend ersucht, alle
blejenige Bettler, welche aus dem hiesigen Oberamt sinde in ihr Heimwesen traneporkiren zu lassen.
Den 5. Mäch 1817. Oberamt.
Maͤrbach. In dem Ort Gronau sind einige Kinder von den natürlichen Blattern befallen wov-
den, welches zu Beobachtung der nöthigen Vorucht allgemein bekannt gemacht wird. D#n 1. Merz
1877. - beramt.
7alesen steig. In der Unter-Amtsstade Wiesensteig sind die natürlichen Kinderblattern ousge-
brochen, welches hiemit zur allgemeinen Keantniß gebracht wird, damit jedermann diejenige Häuser
meide, in welchem sich Alltlerslsan — befinden. Den 8. Merz 1017. K. Oberant Gelslingen.