Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 17. 1817. 
Königlich-Württembergisches 
Staats- und Regierungs-Blakt. 
Mittwoch, 19. Märf- 
ngobe der Stände-Versammlung, die Tnwesenheit der Geheimen Räthe bey den änischen Ver- 
« handlungen betr. vom #5. Merz 1817. 
Sure. König'l. Masestät haben bei Eröffnung der Lsemwäirigen landstan- 
dischen Sisungen in der Rede vom Throne die Form'der Verhandlungen als dem# 
ersten Geschäfts-Gegenstand zu bezeichnen geruhet, und Ihre treugehorsamsten Stände 
haben nicht verfehlt, vor allem andern auf die Berathung derselben mit den Gehei, 
men Räthen einzugehen. „ 
Wir giengen dabei von der Ueberzeugung au“", daß nach Allerhöchst Derd Ge- 
nung die, dielsen Punke betreffenden, Paragraphen des Verfassungs-Entwurfs bis- 
dahin ausgesetzt bleiben müßten, wo nach der Ordnung der Berathungen die Reihe 
sie treffen würde, und gegenwärtig darüber nur für die Dauer der Unterhandlungen 
iu bestimmen sey. näch p#scchumaßiger veffer Cewägung dessen') was hierüber in 
Vertres kam, söumen wir. nun auch nicht, dis Wesultate derselben allerunterchänigst 
vorzulegen. « " 
Wie ohnehin keinem Zweifel unterliegt, doß Königlichen Raͤthen, die auf Al- 
lerhöchsten Special-Befehl der Stände-Bersammlung eine Eröffnung oder Pro= 
vofftion zu machen häáteen, der Zuteitt zu derselben sederzeit offen steht, so kann es 
uns auch nicht anders als sehr erwünscht seyn) durch die gemeinschaftliche mündliche 
Berathung des Verfassungs-Enrwurfes mit Eurer Königlichen Masestär 
Seheimen Räthen Allerhöshst Dero Abscchten ehrerbietigst zu entsprechen. Fin-
	        
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