Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 26. 1: 8 1 7. 186 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blakk. 
  
Samstag, 26. April. 
eKönigliches Reseript an die versammelten Landstände, 
« dennäspkils8-7.’)« 
Wifhelmar. A 
Die Gründe, aus welchen Wir nie gestatten können, daß in der konstituirenden 
Versammlung, welche zu bilden ihr berufen seyd, eine andere, ale die bishrrige 
Einrichtung, nach welcher die Mehrheit der Stimmen einen gültigen Beschluß macht, 
eingeführt werde, sind sowohl durch Unsere Geheime-Räthe, als auch durch Vor- 
träge mehrerer Mitglieder der Landes= Versammlung überzeugend nachgewiesen 
worden. « - -' 
Die unter Ziffer 1 bis 5 anliegenden, zwischen dem Vorsitzenden Unsers Gehei- 
men-Raths und eurem Praͤsidenten gewechselten Noten, liefern einen unzweideutigen 
Beweis von Unserem Bestreben, eine befriedigende Erklärung über den unerwarte- 
len und ganz unzulässigen Antrag eurer Commisston auf den Vorbehalt eines In- 
Dbe#le-Qehens zwischen den Vertretern der alten und der neuen Lande auf alle mög, 
liche Weise zu erleichtern. « 
Dieser wohlmeinenden Absicht entepricht aber die Antwort eures Prästdenten 
vom ::. d. M. an den Vorsihenden Uns#rs Geheimen-Raths keineswegs, indem dar- 
in die Absicht ausgedrückt ist, eine Erklárung über diesen Präf#udizial= Punkt aller 
weitern Verhandlung, Unserer bestimmt ausgesprochenen Entschließung zuwider) zu 
umgehen. - 
SWir seben Uns daher nunmehr zu der bestimmten Aufforderung an euch selber 
genthiget, Uns uͤber diesen Punkt sofort, und mit Beiseitsetzung aller andern Ge— 
genstände, die unumwundene Erklärung vorzulegen, daß ihr das Einverständniß zwi- 
schen Uns und der Mehrheit der Versammlung' als hinreichend und entscheidend über 
*) Näc#sten Dlenstag wird ein Extrablatt mit den zu vbigem Rescript gehbrigen Aktenkücken 
ausgcgeben. 
 
	        
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