Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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wuͤthen, der aus einem entgegengesetzten Betragen auf die eine oder die andere 
Art fuͤr sie entstehen koͤnnte. · 
InsbesondereetivartenWikvon.denfükstlichcn.,gräflichentmdadelichen 
Grund-Herrschaften,untervencnsichdchürstvonThat-rundTarisaufeine 
rühmliche Weise bereits ausgezeichnet hat, daß sse die ihnen besonders oblie- 
gende Picht, andern mit gutem Beyfpiele voran zu gehen, bethätigen, indem 
sie ihre entbehrlichen Frucht-Vorráthe vorzüglich an diejenigen, von wel- 
chen sie Fruchtgefalle zu beziehen haben, abgeben, und von diesen keine höhere 
Preise, als die beyden königlichen Kammern forderu werden, um so mehr, als 
ihr eigenes Interesse so enge damit verstochten ist, daß ihre Lehenleute auch für 
die Zukunft zu Abcragung der grundherrschaftlichen Abgaben bei Kräften erhal- 
ten werden. » — 
Gegeben-Stuttgart,denzo.Apkil1817. 
. Auf Befehl des Königs. 
Koͤnigl. Geheimer-Rath. 
Allgemeine Bekanntmachung wegen der bei der gegenwärtigen großen Theurung konstituicten perma- 
nenten Commission. Vom 30 April 18.7. « 
Wilhelm ter. – 
Wir haben Uns bey der gegenwärtigen großen Theurung der Lebensmittel bewogen ge- 
funden, für die Dauer der Theurung eine permanente Commission aufzuslellen, und zu Mit- 
nLliedern derselben - 
Unsern Staatsrath von Weckyerlin, 
Unsern Oberfinanzrath Geßner; und 
Unsere Hof= und Finanzräthe Waldbauer und Mayver 
zu ernennen, auch den früher schon von der Stände-Versammlung zu Berathung der Theu- 
rungs-Angelegenheiten abgeordneten Mitgliedern den Zutritt bey dieser Commisson zu gestatren. 
Oer dieser Commission angewiesene Wirkungskreis besteht darin, nicht nur alle Berichte 
und Anfragen, welche von einzelnen Beamtungen und Unterbehörden einkommen, entweder 
selbst zu erledigen, oder nach Beschaffenheit der Umstände mit ihren Anträgen Uaserm Gehei- 
men" Rarhr vorzulegen, sondern auch allem, was zur Verminderung der Theurung gereichen 
kann, eine besondere, das ganze Kinigreich umfassende, Aufmerksomkeit zu wirmen, sch von 
dem Sceigen und Fallen der Fruchtpreise sowobl auf allen ianländischen, als auch auf den 
Fruchtmärkten der benachbarten Staaten von Woche zu Woche zuverlätzige Notizen zu verschaf- 
fenz wenn ein auffallendes Mißverhältniß erscheint, das sich durch die örtlichen Verhältnisse nicht 
von selbst erklärt, die Ursachen desselben zu erforschen, und überhaupt alle Ginleitungen, welche zu 
Entfernung des Nothstandes geeignet find, zu treffen. 
Wir befehlen nun Unsern Landvögten, Ober= Kameral, und Stiiftungs, Beamten, alle
	        
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