Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Konrab Melber von Gmünd, wegen verschiedener mit grober Verleßung beschworner 
Amtspflichten verbundener Geld-Uncerschlagungen, neben Unfähigkeics-Erklärung zu 
einem weitern öffentlichen Dienste, eine zehnmonatliche Vestungs= Urbeit, und gegen. 
dessen Shefrau) Vincentia Melber# wegen Mirurheberschaft und resp. Theilnahme an 
den von ihrem Shemanne begangenen Unterschlagungen, eine sechsmonatliche Jucht- 
hausstrafe erkannt, und rücksichtlich des Kosten" und Schadens-Ersatzes das Erfer- 
derliche verfugt worden. 
Unter dem 3u. wurde der zu Altorf in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Johann Georg Heimpel von der Höhe, Oberamts Ravensburg, wegen wiederhol- 
ten Diebstahls, neben dem Kosten= und Schaden-Ersatz, über den erstandenen zum 
Theil in die Strafe eingerechneten Arrest noch mit sechsmonatlicher Pestungs= 
Arbeit belegt. · 
Den-Z.istdersuEßliugeuverhaftenIohanuSeorgGerlachvonWeicimkaß 
Oberamts Leonberg, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatz des uͤbrigen 
Schadens und Bezahlung der Kosten, zu achtmonatlicher Fuchtbausstraf) und nachhe- 
riger Einsperrung in ein Zwangs= Urbeitshaus auf sechs Monate verurtheilt worden. 
Am 35. wurde der zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung gekommene Franz 
Joseoh Schüle von Dorf Merringen? Oberamts Neresheim, wegen verübten großen 
Diebstahls) neben Bezahlung aller Kosten und Ersatz des noch übrigen Schadens 
mit sechsmonathlicher Bestungs Arbeit bestraft. 
An demselben Tage sind die zu — * begangener Diebstähle ver- 
haftecen Michael Bi und Michael Schelling von Löchgau, Oberamts Besigheim, 
neben Bezahlung ihrer eigenen Urrest= und Azungs-Kosten, so wie der Untersuchungs- 
Kosten zu gleichen Theilen, auch Ersatz des übrigen Schadens unter solidarischer 
Verbindlichkeit, zu sechemonatlicher Vestungs-Arbeit verurtheilt worden. 
An demselben. Tage wurde der zu Ellwangen in Verhafe und Untersuchung ge- 
kommene Joseph Liedle von Deufstetten, Oberames Crailsheim) wegen großen qua- 
lisizirten Diebstahls zu sechsmonathlicher Vestungs = Strase so wie zum Ersas des 
Schadene und eines Theils der Kosten verurthellt. . 
Unter dem 28. ist der zu Mergentheim verhaftete Christian Munz von Pfedelbach, 
Oberamts Oehringen, wegen dritten ausgezeichneten Diebstahls zu vierfäáhriger Jucht- 
haus-Strafe, und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs--Arbeits-Haus bis zu erprob, 
ter Besserung sedoch wenigstens auf ein Jahr, und Johann Munz wegen ersten Dieb- 
stahls und thätlicher Mißhandlung eines Verfolgers zu fünfmonathlicher Vestungs-= 
Arbeit und Bezahlung der Kur-Kosten verurtheilt, auch beiden Inquisscen der Er- 
satz ihrer eigenen Urrest-Kosten, und der Untersu ungs-Kosten, zu gleichen Theilen, 
so wie endlich die Vergütung des verursachten Schadens unter solidarischer Verbind= 
lichkeit auferlegt worden. Z 
Den 39. wurde der zu Ludwigsburg verhaftete Jude Ascher Simon von Freu- 
denthal, wegen thätlicher Widersetzlichkeit und Beschimpfung des dortigen Staabs- 
Beamten, zu einfähriger Zuchchausstrafe verurtheilt, und rücksichtlich der Kosten das 
Erforderliche verfügt.
	        
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