Nro. 35. 1817. 261
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Königlich-Württembergisches
Stgaks= und Regierungs-Blatkt.
Donnerstag, 29. May,
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4bigliches Reseript on die versammelten Kandstände, vom 26. May 2877.
Wilbe.l m 2c.,
Liebe Getreue! Wir haben aus dem Gange der bisherigen Unterhandlungen über
den von Uns am 5. März euch mitgetheilten Verfassungs-Entwurf die Erfahr. 3
geschöpft) daß bei einer solchen Behandlung des Geschäftces das Ziel eutweder i#r,
oder doch viel später, als es mit dem Interesse Unserer Regierung und Un eres D#l-
kes vereinbarlich ist, erreicht werden würde. Es ist hohe JZeit, daß dem à ##oe
der Unücherheit, Verwirrung und Spannung ein Ende gemacht werd# weiciuäge
Dedatten über jede einzelne Stelle des Verfassungs-Entwurfs führen nicht dazuz
steht nur erst das Gebäude in seinen Haupttheilen da, so können einzelne Berbesse-
rungen gar wohl noch ruhigeren Zeiten vorbehalten bleiben.
Wir glauben nun, daß eine Entscheidung setzt herbeigeführt werden könne, ohne
den Wes bes Vertrages zu verlassen, oder der Freyheit eurer Entichliessung Eintrag
zu thun.
Was Uns betrifft, so ist Uns die Ansicht, welche die Rechte des Regenren und
die Rechte des Volkes einander feindselig gegenüberstellt, und in der Beeinträchti-
Bos des einen Theils den Vortheil des andern sucht, eben jo verhaßt als fremd.
ir find vielmehr uͤberzeugt, daß nur aus der richtigen Zusammenstellung beiderlei
Rechte und der wechselseitigen Achtung derselben das wahre Wohl beider Theile her-
vorgehen könne.
Mit diesen Gesinnungen würde es nicht übereinstimmen, wenn Wir Unserem ge-
liebten Volke diesenigen Rechte, die Wir als heilsam für dieses selbst, und als ver-
einbarlich mit den Rechten der Krone anerkennen, mur allmählig, nach langen Dis-
kussonen und auf wiederholtes dringendes An##chen“ gestatten wollten; Wir geben
ste vielmehr gleich) weil Wir sie gern geben; aber eben so werden Wir Uns nie-