Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Rro. 37. 181 7. 273 
Königlich-Württembergisches 
Staats= und Regierungs-Blatt. 
  
Samstag, 7. Juynt 
— 
Erklaͤrung der Staͤnde- Versammlung auf das Koͤnigliche Rescript vom ab. May i817, 
« vom 4. Juni 1877. 
Eurer Königlichen Masestäát « 
allerhoͤchste Resolution vom 26. v. M. haben wir auf das sorgfaältigste und gewissen- 
hafteste erwogen, und legen nun Abllerhöchstdeanselben das Resultat in aller- 
tiesster Ehrerbietung vor- . 
Wenn der Hauptzweck unserer Wieder-Einberufung, der auf die Errichtung eines 
erneuerten Verfossungs-Vertrags gerichtet war, bis setzt noch unerreicht blieb; so liege 
der Grund hievon gewiß nicht in einem Mangel von Bestreben, dazu) so weit es 
in unfern Kräften stand, mitzuwirken, sondern einzig in der besondern Narur und 
in dem grossen Umfange des Geschäfts selbst. Wir theilen daher auch mit Surer 
Könbgl. Masestät aufs vollkommenste die Ueberzeugung, daß die bisherige Be- 
handlungsart der Erwar'ung nicht entspreche. Einc desto grôößere Hoffnung leßen 
wir nun aber in den Weg der Unterhandlung durch eine gemeinschaftliche Kommission, 
und eben deßwegen würde uns nichts so sehr willkommen seyn, als daß dieser Weg 
ohne Aufschub wirklich becreten, und das Weitere auf seinen Erfolg vorerst noch aus- 
Hesebt werden könnte. * — 
Buͤrde alsdann, wie wirt keineswegs daran zwweifeln, eine solche Behandlungs— 
art sich bewähren, und wüurden wir zugleich dadurch in den Stand gelest, das Ganze 
nach allen seinen Theilen zu überichauen, und alle so vielseitigen Momente gegen 
einander abzuwägen, so würden wir unfehlbar mit getrostem und freudigen Muthe 
Pef#uitiv uns erklären können.
	        
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