Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

275 
befehlen, daß jedes hier nicht wohnhafte Mitglied, da sein Beruf aufgehoͤrt hat, 
sofort in seine Heimath zurückkehre. Gegeben Stuttgart, im Königlichen Geheimen 
Naehe, den 4. Juni 1817. . 
h« Auf Befehl des Koͤnigs. 
tönigl. Bekanntmachung dleser Auflösung der Stände-Versammlung, vom 4. Juni 7. 
Wilheilm, 
von Gottes Gnaden König von Württemberg. 
iebe Getreue! Durch die Eingabe der Stände-Versammlung vom 4. d. M., 
nach welcher die Mehrheit der Stände-Mitglieder Unsere in dem Rescripte vom 30. 
v. M. und dessen Beilage enthaltenen desimtiven Anerbietungen zu AUbschließung 
eines Berfassungs-Vertrags auf eine unerklärbare Weise abgelehnt hat) sind die bis- 
herigen Unterhandlungen nunmehr in die Lage gekommen, daß Wir alle Hoffnung, 
auf dem Wege eines mit dieser Versammlung abzuschließenden Vertrags zum ziele " 
zu gelangen, aufgeben müssen. - . · 
So schmerzlich es Unserem landesväterlichen Herzen ist, alle Unsere Bemühun- 
gen zu Feststellung eines den allerseitigen Verhältnissen angemessenen Rechtszustan- 
des, wodurch Ruhe, Ordnung und Jufriedenheit festere Wurzeln hätten fassen kön- 
nen, vereitelt zu sehen: so haben Uns doch Unsere Regentenpflichten und die Ver- 
häáltnisse zu andern Staaten verdoten, den Forderungen der Stände weitere Opfer 
zu bringen, wodurch dem Thron seine Würde, der Regierung ihre Wirksamkeit und 
dem Volk die erforderliche Unabhängigkeit von seinen Stell-Wertretern geraubt würde. 
Wir haben Uns daher in die Nothwendigkeit gesetzt gesehen, eine Verfammlung 
aufzuldsen, von deren Wirken Wir keinen günstigen Erfolg mehr erwarten durften- 
Die anliegende Darstellung desjenigen, was bisher über das Verfassungswerk 
verhandelt worden ist, wird seden Unbefangenen überzeugen, daß Wir zu Erreichung 
einer so höchst wünschenswerthen Bereinigung alles gethan haben, was nur immer 
mit den Rechten Unserer Krone und mit den Grundsätzen einer guten Staats--Ver- 
waleung sich verträgr, und daß in dem Verfassungs-Entwurf in Verbindung mit 
der Beylage des Reseripts vom 36. v. M. alles enthalten ist, was zu Begründung 
und Befestigung der persönlichen und politischen Freyheit des Württembergischen 
Volks geschehen konnte. Wir dürfen mit volliger Zuverücht hoffen, daß die Mit- 
und Nachwelt Unserer Handlungsweise Gerechtigkeit widerfahren lassen werde) so 
wie sie auch diesenigen 42 Mitglieder, welche sich durch zweckmäßiges und rähmliches 
Benehmen in dieser wichtigen Angelegenheit ausgezeichnet haben, mi Uns für wahre 
und besonnene Vaterlandsfreunde erkennen wird. 
— Um aber noch jetzt Alles zu thun, was von Uns abhaͤngt, damit unser getreues 
Volk so wenig als möglich durch die verkehrte Handlungsweise der Mehrzahl seine 
Die Beilage zu dieser Bekanntmackung wird in einem besondern ble Dienstag, auszug#e######n 
Extradlatte folgen. « « 
  
 
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.