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Akt#e#als Kalth, darüber #cber bio za s#ei Jaßzren als Rird unschtehmen und za
behandeln sey. Stutcgart, den 5. Juny 1813. Sertion der Steuern.
Seine Königliche Maste Kát haben vermöge Refolution vom 1834 des
porigen Mongts zu verordnen geruht, daß die am Seonntag nach dem 35. Jun. ge-
wöhnliche Jahres = Feyer des Reformarions= Festes wegen des Eintritts der Säcula#
Feyer desselben in diesem Jahre unterlassen werde. « ·
Es wird dieß daher sämmtlichen evangelischen Geistlichen des Königreichs zu
ihrer Nachachtung bekannt gemacht. Stuttgart, den 3. Juni 137y. «
Koͤnigliches Ober-Cousistorium.
Seine Nösigl. Majestäát haben vermöge Dekrets vom Jo. Way den
vormaligen DOber= Lieutenant v. Braunmüöller die Erlaubniß ertheilt, die Armee-
Unisorm zu tragen.
Duurch Konigl. Reseript vom. 38. May ist der bisherige Oberamts---Thierarzt zu
Ellmangen, Mast, zum Candvogtei: Thierarzt in der Landvogtei am Bodensee
arnannt worden. * .». .«
·»’De"r«Docx01-·jar. Philipp Tscherning von Heilbronn ist nach erstandener
Keifunz in die Zahl der Königl. Advokaten aufgenommen, und bei dem Kduigl.
ust## Collegium immatrikulirt worden. St#ttgart, den 10. May 1877=
Kannstadt. Seine Königl.Masestt haben bei der Ueberschwemmung
am à#. und :8. v. M. der hiesigen Stade einen neuen Beweiß allerhöchstrero besem
dern Huld gegeben. ⅝°
Nachdem allerhöchstdieselben- bei eingetretener Noth sich in die überschwemmte
Scadt hatten schiffen lassen, um zweckmäßige Verfügungen zu treffen, und? so viel
möglich das Ungluck zu mindern, so wurden die Bewohner derselben mit einem
königlichen Geschenk von zweitausend Gulden erftreut, welche Summe für diesenige
bestimmte wurde, die durch die Ueberschwemmung ihrer Gärten und Feldgüter Scha-
den lirten, und dadurch in den Stand geseßt werden sollten, dieselben auszubessern,
und von neuem anzupflanzen. Hiezu kam die huldvolle Unterstützung durch Brod,
welche densenigen Armen, die bisher us der Wohlthätigkeits-Kasse in einem oͤffent-
lichen vor der Stadt gelegenen Hauße gespeist wurden, der allerhöchsten Absicht ge-
mäß zu Theil wird, und so lange fortdauert) bis die durch Beschádigung der Küche
anterbrochene Speisung der Armen forgesetzt werden kann. Junigst gerührt durch
diese Allerhöchste thätige Theilnahme im Augenblick der Noth und durch die gnä-
digste Juscherung fernerer Hülse) drücken die= Kesigen Einwohner die Gefohle ihres
zleerzlichtren Dankes aus, und verbinden damit die heisesten Wünsche für das aller-
hoͤchlle Wohl des besten-Kön-.-g#—hur8h-dessen edle huldvolle Gesinnungen Gottes
Vorse#e Deehallgemm#en Noth' ##m#gesammten Vaterlande und bei diesem