Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Rath der Aerzte des Instituts uͤber ihr Uebel zu hören, können in jener be- 
stimeten Zat ebenfals##unenteldlich ärztliche Verschriften und Recepte im Eli- 
nikum erhaiten. 
6.) Kronke, welche kleinerer chirurgischen Operationen bedürfen die sie nicht hindern, 
wieder nach Hanie zu gehen, kônnen taglich, Sonntag und Donnerstag ausge- 
nommen, wenn es kein dringender Fal##u#t, nachdem de sich um eilf Uhr gemel- 
det habenWNochunttag um Ein U#dr, unentgelolich #mn Instionte diese Hülfe 
haben. · - . 
J.)IndazHauiselbstwerdenjavssersSclfwangkkm-vom«tgcielj«niir·’solcheKranke 
anfgenommen, und darinn ve#pflegt, an welchen größere chik###gische Oxeratio= 
nen= vorzunchmen fnd: Sind die Nranken arm, oder die Communen und Stef- 
vvnncent Wesche für sosche Krank= zu sorgeiehaben, erschöpft) und wird cieses 
durch Zoug#irffe bestätige, so können folche Krante ganz unentgeldlich brorge 
werden. Sind sie uicht arm, so bezahlen sie der Kosse des, Institucs für Alles 
taglich „kr. oder nach Beschaffenheit der Umstinde einen Theil dieses täglichen 
WVerpfleggeldes. De des Institut für den Transport eines Kranken hin und 
her nicht sorgen kahn zio macht sede Gemonde oder Behörde, die einen Kran- 
ken schickt, sich anheichhig, selbst dafur zu sorgen; und da das Haus nuxr eine 
bestimmte Jahl von Betten hat, so muß vorläustg) ehe bin folcher Kranker ge- 
lchickt wisd) schriftlich oder mündlich bei dem im Fause wohnenden Profelss 
der Wundarjneikunst anzefragt werden) ob und wanm er aufgenommen werden 
könne? 
2.) Kranke mie inherlichen, Uebeln werden, da sie täglich in der oben bestimmten 
Stêunde um 11 Uhr Hulfe vom Institute suchen können „ nur in seltener Zällen, 
ausnahmsweist, aufgenommen. Namentlich kann das Haus bei seiner Bestum- 
mung für Schwanzere) Wöchnerinnen und Verwundete, und da in Z#cielde#en 
ein großes Irrenhaus ist; auch durch die Fürsorge Sr. Königl. Majsestäl 
eine eigene Anstalt zu Heilung „ und nicht, blos zur Auforwahrung von Verirr# 
ten errichtet werden wirdy und schon i mehteren Oberamtstidten kleinere zwek- 
mdsige Anstaltem für solche: Krantze# ffab, künftig keine. Gemäötsfeauf oder 
Verir#te mehr aufnehmen z#denn Pßewürden nur das Ganzs des Insticuté füren, 
oder, wenn anders nicht alle Jeit#z#uuf sie allein verwenden wooden ssollte) nicht 
mehr, mit Erfolg) belorgt werden können. * - 
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