Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

lassen, sodald sse von den Vorstehern des Instituts benachrichtigek wirb, daß 
man ihn für unheilbar, oder für unheilbar im Institute, das 3. B. keine Mi- 
neralbéder hat, ansehen müsse. Besonders wird das Publikum aufmerksam ge- 
macht, daß für den allergrößten Theil der unheilbaren Uebel) die bei dem ges 
meinen. Volke so aufserordentlich häufig aus unvorstchtigew, so leicht zu ver- 
meidenden, Schmieren der Kräze oder der Kopf- Ausschlage mit fetten Salben 
entstehen.) wie für Weinfraß, alte Gliedschwämme, Fallsucht voder auch cschwar- 
zen Staar, der keiner Operation fähig ist und dergleichen, nur wenige Betten 
im Institute zu Heilungs-Versuchen bestimmt- seyen; also auch bei der langes 
Dauer, wenn eine solche Heilung etwa auch noch gelingt, nur wenige Kranke 
lolcher Art ausgenommen werden könner. Was zur Linderung unheilbarer Uebel 
durch, ärztlichen Rath und Arzneien vom Institute, geschehen kann, wird, wje bei 
andern Kranken täglich in den bestimmten Stunden besorgt werden. „ 
Tübingen, den 3u. Juni 1377. 
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Suverrertendeng des elinischen Insticurs- 
Die neue Ausgahe der Pestslollischen Werke betreffend.! 
De eine neue Ausgabe von Pestalozzis sämtlichen Werken auf Subsfeription 
engekündigt ist? so werden alle Geistliche und Schullehrer auf diese neue Ausgabe 
der Pestalozzischen Werke hiemit aufmerksam gemacht, und denselben, besonders auch 
den Direktoren der bestehenden Lesegesellschaften und den Vorstehern von Lehranstal= 
ten, welche Fonds zu Bibliocheken haben, die Supscription darauf, welche bis zum 
Octbr. d. J. zum Vortheil Pestaloztis offen steht, um des innern Wettht und der 
Gemeinnüctzigkeit dieser Schriften willen zu vorzüglicher Berücksichtigung empfohlen. 
Stuetgart, den 36. Juni 1527. Auf besondern Befehl. 
"„ „ Kdnigliches Ober-Consfstorium. 
kgKarechis- Erkenntnige det Künigf. Sbellufthr.Gelegium. * 
à.) In der Ations-Sache von Riedlingen, zwischen Schü#fer Johann Michael 
Bester von Detrtingen) Kl., Anten, und Taver Miehle, nun dessen Erben zu Neuffen, 
Bekl., Aten, Mandaks Kontrakt betreffend, wurde die Sache reformatorio an juchci- 
Jum aduo zu weiterer rechtlichen Verhandlung verwiesen. Stutegart, den #. Jun#ag#?. 
3.) In Sachen= Johonn Jakotz Schmide, Bürgermeisters zu Ragold, Kl., Pro, 
dueenten an einem? gegen Christian Frhen. von Münch zu Hohenmühringem Bekl., 
Produeten am andern Theil, Pecho, Vestrags, Klage betreffe#d, wurde Bekl.) da- 
Kl. das, was ihm zu erweisen obgelegen) Bicht-#erwiesen, pat# von der erhobenen 
Klage entbunden. Stutigart, den 1½3. Inni 677. .-«»-« «- 
Z.)JtsvaNechssqcheeistCanstaMwischevPhilipp-Mi·tfch"sunvConsvifeuIn 
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