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und in allen dahin einschlagenden Fällen als Richtschnur beobachtet werde. Gegeben
Stuttgart, im Koͤnigl. Geheimen-Rathe, den 19. Juli 1617.
Auf Befehl des Königs.
Das von Pfarrer Neubert herausgegebene Schulmeisterbuch betreffend.
Saͤmtlichen Schul-Conferenz-Direktoren wird hiemit aufgegeben, sährlich auf
Jakobi dem Pfarrer Neubert, zu Oberholzheim, Biberachet Dekanars, zum Be-
huf des von ihm herausgegebenen Schulmeisterbuchs und dessen Berichtigung alle
in ihrem Distcikt vorgefallenen Veränderungen des Schullesrer-Standes betannt zu
machen und demselben überhaupt für diesen Zweck alle Beihülfe zu leisten. Dekret)
Stuttgart, den 25. Juli 1671). Kont#l. Ober-Consistorium.
Rechts-Erkenntutisse des Kénigl. Lber, Appellations = Tribunals.
1.) In der Appellations= Sache von dem Königlichen Ober-Jusiizz= Collegium
zwischen dem Königlichen Finanz-Departement, Sektion der Kronvdomainen,
Implorantin) Appellatin, nun Appellantin und der Dorfsgemeinde Reringen) Ober-
amts Hore, Imoloratin, Appellantin, nun Appellatin, Spolien Klage wegen Pförch-
genusses berreffend, wird confirmatorisch erfaunt. Tübingen den :9. Mai 131).
2.) In der Nevisions“ Sache von dem Königlichen Ober, Apellations, Tribnunal
zwischen dem Ober-Justis-Procurator Chambon, als Contradictor der Freihr. von
Schleicheimschen Debitmasse zu Nordsterten Liquidaten, Appellaten, „Revidenten,
und dem Koöniglich Baierschen Kron-Aerar, #iquidanten, Appellanten, Revisen,
Lokation von Kapital-Zinsen betreffend, wird consirmarorisch erkannt. Tübingen,
den 7. Juni 182 7.
5.) In der Revisions-Sache von dem Königl. Ober-Appellations, Tribunals zwi-
schen dem Grosherzoglich Badenschen Kollegial-Stift zu Baden Liquidanten, Appel,
lanten, Revidenten) und dem Ober“Justiz= Procurator Chambon, als Contradictor
der Freyh. von Schleitheimschen Debitmasse zu Nordsterten, Liquidaten, Appellaten,
Revisen, Pfandreche betreffend, wird das Erkenntniß voriger Insianz durchaus de-
stärigt. Tübingen, den 7. Juni 1377. # ·
4.)JndeerpellationssSachevondemKdnigLOberthssttziEollegsumzwischen
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Appellanten, und dem Rothgerber Friedrich Kneller daselbst und Kensorten, Kläger,
Appellanten, nun Appellaten, die Richtung eines Guͤterwegs betteffend, wird refor—
matorisch auf nochmaligen Augenschein erkannt. Tuͤbingen, den 36. Juni 1827.
5.) Is der Appellations-Sache von dem Köônigl. Ober-Justu-Collegium zwischen
der Barbara Sauter kum curatore zu Nagold, Klägerin, Appellantin, und Johann
Lohnet zu Lhumlingen, O#ramts Freudenstadt, Beklagten, Appellaten; Holzver,
kauf betreffend, wird durchaus konsiematorisch erkannt. Tübingen, den 5. Juli 162).
6.) In der Appellations-Sache von dem Kynigl. Ober Justu-Collegium zwischen
der Königl. Ober-Finanz-Kammer, Section der Krondomainen, Namens des König,