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cher den streitenden Parthien gestattek ist, in ihren Rechésstreitigkeiten) welche nach
den obigen Bestimmungen ordentlicher Weise sich zur Encscheidung der Justiz
Lollegien eignen, auf die Oberamts-Gerichte mit Vorbehalt der Appellation zu
romprommittren, und in diesem Fall auch die Versendung der Akten zur Einholung
rines Gutachtens bei der Juristen-Fakultät zu Tübingen, sedoch nur auf ihre Kosten
zu begehren. Es soll aber die Versendung der Akten zu Einholung eines Gutach-
tens von einem einzelnen innländischen Rechtsgelehrten nicht mehr stan sinden.
Zu Vermeidung sedes Misverstands werden übrigens die Oberamte-Gerichte
ausdiücklich angewiesen, den Parthieen die rechtliche Wirfung dieses Compromittirens
deutlich zu erklären, und in den Akten sorgfältig zu bemerfen, auf welche Weise
ecomprommittirt worden ist. ,
g-)GegenwärtigePerptdnungfolkaufalleFöllcangewendetwerdeminweb
chendasbetreffendeJustiz-Collegiumvochuichtetkanni,vderdieNevisiouvorzgoq
nomine-Ihat,«undistindiesecGemächeitsogleicheineAusscheidungalletProzcsse,
welche derzeit bei den Justiz-Collegien liegen, vorzunehmen, so daß diejenigen,
welche nun der Entscheidung der Oberamts- Gerichte uͤberlassen sind, au dieselben
unverzuͤglich zuruͤckgesendet werden. * „
" 19.)BiszueinerdesinikivenEinrichtungdesJustiziWeseadunKhnigreichesind
dieProzeß-TabetlendetheramtöiGekichtenurEiamalsdesJahrsan«die·-J«ustiz9
LollegieneinzusendemGkgebemStuttgattdea15.August1817.. -
« "· Wilhelm. Auf Pefehl des Koͤnigs.
· «·" Pellnsgel.
Hot-Horto-Frelbelt des Kandwirhschsftllchen Vereins beirefend. .
Dass-·«Kdassiytiche--M«a«j’estät-"derGürtel-Stelle’v«es«krctchketenfand-«
wirthschaftlichen Vereins für die an sie einkommenden und von ihr ausgehenden als
solche gehörig bezeichneren Briefe und Pakete die Postporto= Freiheit bewilligt ha-
ben, welche sedoch den einzelnen Witgliedern des Vereins nicht zukommt; so wird
dieses zur allgemeinen Nachricht hierdurch bekannt gemacht. tuctgart, den 18.
August 1817. Ministerium des Innen.
Die Einsendung des Pferd- Verkeufs-Concesfionsgeldes betreffend-
Diie Königl. Ober-Aceise= Aemter werden hiemit an ewiesen) das Pferdverkauf-
Concessionsgeld in Zukunft an die Königl. Gestütts-Casse in Stuttgart, jedesmahl
in den ersten 3 Wochen nach dem Quartal zuverlässig einzusenden. Sruttgart) den
16. Aug. 2817 Section der' Steuern.
— Deie. Verzollung fremder Weine betressend. .
,DasssbtzighMai-Märits-AlanmfpieertzollungfremderWeise
gvncdsgstverordnetzhohtmdaßmsykunfiDondlhsikinusfässerneingeführtenWeisen
Zur ZollvonzSechH Gulden pe# Eimer erhoben #.ibei den in Bouteillen eingehenden
remden Weinen hingegen; für welche der bisherige Centner-Zoll von 5 fl. 12 kr. fer-
nerhin statt fuder, Ein Drittel des Sporco-Gewichts als Normal Dara für Em-