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von zu machen, und miltt dirser Anzrige #as Deffect-Prokdkoll im Original zur Ein-
#cht und den Abhor-Kostenzettel zur Dekretur einzusenden.
d.) Ueber folgende Gegenstände, welche bisher in der Rechhungs-Relation vorgetteos
gen wurden, nemlich 6 6 . ·
oa.)überwirklicheKassnisktsteyjmd übereinensutchBrtmgovekgwbs
NachlässigkeitrntstandcnrnNrstanRetzmälienundMatekialiem
bb.)überunpassirliche?lu·sgc«:bell,beideciineöalldutibcisöt Abhör gemachten
Durchstrich nicht genugt, sonderit wegen deren biejeiiigen, welche solchs
Ausgaben verursacht, oder aus öffentliche Cassen derketirt haben, mit Sira,
fea, für die kein bestimmces Maas in den Geletzen vorgeschrieben ist zu
belegen « «
cc.)übtrFalmetDolpsk-,und
ckJJüberoagjrnighwasbciver-AbhdtanfhbhekeEntscheidungausgesextsokksf
nachderSprachederCommuntotdttungadkoxokeasckmsendmminwer-defiin
soll, wenn es bei der Abhor wirklich der Fall war, daß üͤber diese Gegenstände
etwas vorgekonnnen, unmittelbar tach Beenbigung derselben berichtet werden.
Erlaͤßt hierauf bie höhere Behdrde in einem der sub da.) — dd.) aufgeführ,
ten Fälle eondemnatotische Drtfügungen so hat sie den Beamten strenge zu be,
obachtende Termine voriuschreiben innerhalb welcher dieselben zu brrichten haben)
ob und wie diese Verfügungen vollsesn worden seyen. -·" .
6.) Jedes Jahr har die Cenkral-Behörbe für das Commun-Rechnungs-Wesen
eine Anzahk revirirker und bgehörter Ames, Pfleg= boee Gemeinde-Rechnunges
mit ihren Beilagen im. Original von den einzelnen Ober-Aemtern einzufordern,
um dieselbe nach VLo#m insbesondesg öber nach der Materie vorschrifemässig zu-
prüfen, und hienach das Erforderliche zu verfügen.
Mut der Ausführung diefẽr Verbrbnungen sind die Ministetien, insbesondere
das der Justiz und des Innern beauferage. Stuttgart, den. 20. Tugust P470o de
« AufBefehl-desKs-nigs. f
Köhnigk. Geheimer-Rath.
Verob#unz, vie Einfuhr und Verzollung ded Massel· Eisens betreffende.
Da Se. Königl. Masestéát zu verordnen geruht habeg, bast die bisher-
verbotene Einführ des rohen oder Massel-Eisens wieder Ghobegt un und vober
selbe mit einem Eingangs-Zoll von dcht Kreuzern per Centner belegt werden
solle; so wird solches hierdurch zur allczemeinen Kenntniß gebracht. Seuttgart, den.
à 4. August 1312. "
Auf Befehl des Könige.
Königl. Geheimer= Rath.