443
Die Aceise-Enkrichtung von Wildhauten, welche ben fbiglichen Mministrationen verkauft wer-
en, betreffend.
Da von denjenigen Wilrháuten, welche von Königl. Administrationen verkauft
werden, die Accise eben so, wie es in der Accise-Ordnung bei andern Verkäufen
dieser Art vorgeschrieben ist, von den Käufern zu entrichten ist: so wird folches
zur allgemeinen Nachachtung hiemit bekaunt gemacht. Stutegart, den 2. Septem-
ber 1817. Sektion der Steuern.
Oie Mitglieder des zu bildenden landwirthschaftlichen Vereins betreffend.
In dem unterm 1. August d. J. ergangenen öffentlichen Aufruf an die vater-
ländischen Landwirthe und Dekonomen wegen Bildung eines landwirthichaftuchen
Vereins (Staats, und Regierungs-Blatt Nro. 49.) ist ausdrücklich bemerkt worden,
daß diesenige, welche in diesen Verein aufgenommen zu werden wünchen, anzeigen
möchten, auf welche Weise sise zu dem Zwecke desselben mitzuwirken gedenken. Von
einer großen Anzahl der Bewerber, welche sich bis jetzt gemeldet haven, ist diese
Anzeige unterlassen worden, und man sieht sich hierdurch veranlaßt, dieselbe hiedurch
aufzufordern, diesen Mangel noch zu ergänzen, und dabei zu bemerken, welchem
Zweige der Landwirthschaft oder der damit in Werbindung stehenden JFacher s#ie üich
bisher vorzüglich gewidmet haben, um dadurch die unterzeichnete Stelle in den
Stand zu sehen, die Organisation des Ganzen vollenden zu können. Stuttgart,
den 5. Sept. 1817. Central Stelle, des Landwirthschaftl.
ereins.
Rechts-Erkenntnisse des Königl. Ober-Justiz-Collegiums.
1.) In der Ations-Sache von Crailsheim, zwischen der Ehefrau des Perücken-
machers Schulze daselbst, modo deren Erben, Anten, und dem Kaufmann Johann
Friedrich Welsch, ebendalselbst, auch Königl. Section der Krondomainen, Aten,
Vorjug im Conkurs des Schulze betreffend, wurde reformatorie erkannt. Stutt-
gart, den 18. August 3817. · ·
IJJnderAtioanachevonNereshetm,zwsschendemGärtnekReschzu
Trugenhofen, Bekl. Anten, und Franz Joseph Knoblauch zu Böhmenkirch, Kläg.
Aten, eine Kaufschillings= Forderung betreffend, wurde die eingelegte Ation als
unstatthaft und unförmlich durch Urthel verworfen. Stuttg. den 12. Aug. 1877.
5.) Die Nichtigkeitsklage der Bürger Georg Friedrich Schaible und Michael
Seeger von Fünfbronn, gegen das Erkenntniß des Oberamts. Gerichts Nagold in
deren Rechtsfache gegen Adam Theurer daselbst, ein rückständiges Leibgeding betref-
fend, wurde als unstatthaft verworfen. Sturtgart, den 19. August 161 .
Erkenntnisse det Kbnigl. Ehegerichts.
Den 3. Sept. 131:7. wurden geschieden:
1.) Gottfried Zech, Bürger und Becker zu Isny) Oberamts Wangen) Kläger