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Kosten und des Schadens zu seinfähriger Juchrhausstroffe und nachheriger Verwat,
rung in ein Zwangs-Urbeits-Haus bis zu erprobter Besserung) jedoch wenigstens auf
acht Monate condemnirt. , . «··.,·
An demselben Tage ist die zu Ludwigsburg verhaftete Marg. Friederike Braͤndle
von da, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten und des
Schadens, mit sechsmonatlicher Zuchthausstrafe belegt worden. «
Den28.JuniwucdederzuEthoangenverhafketeJoh.SeysssrtvonNeresheiny
wegenverübte-k.qualisicirterDiebstählynebendemVerlkiste»I«ettiekThorwmjts—·«-uad
Nachewärhters-Stelle und dem Ersatze der verursachten Kosten und Schäden unter
Aufrechnung eines Theils der erstandenen Haft noch mit einer fünfmonatlicher
Westungsarbeit bestraft. # ,"« » . «« «
An demelben Lage wurde der zu Ulm verhaftete Joseph Holzle von Andelfin-
gen, Oberamts Riedlingen, wegen ehebrecherschen Concubinats und verübter Feld-
Diebstähle zu einer neunmonatlichen Venungsarbeit# und dessen Mitschuldige die
Elisabetha Rettich von,da, zu vier= und einhalbmonatlicher Zuchthausorbeit verur-
theilt, und in Rückucht der Kosten und des Schadens das Angemessene perfügt.
Aun demselben Tage ist der zum Ulm in Berhaft und Untersuchung gekommene
Conrad Luz von Riedlingen, wegen, ehedrecherischen Incests, zu. neunmonatlicher
Bestungsarbeit, und die Mitschuldige Romula Luz von da, zu neuynmonatlicher Zucht,
hausstrafe, wie auch zum Erfatze aller Kosten zu sleichen Theilen, verurtheilt worden.
An demselben Lage wurde gegen den zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung
gekommenen Christian Frank von Affalterwangen, ODberamts Reresheim, wegen aus
ezeichneter Diebstähle, neben den Kosten und Schadens-Ersaßtz, eine sechsmonatliche
Bestungsstrafe erkannt. ,
Unter dem 2. Juli ist der zu Ludwigsburg verhaftete Jakob Weber von Ellho-
fen, Oberamts Weinsberg, wegen Diebstahls und Vagirens, neben dem Ersatze aller
Kosten und des Schadens, mit viermonatlicher Zuchthausstrafe belegt worden.
An demselben Tage wurde gegen den zu Ulm verhafteten
1.) Johann Baptist Diemer von Albersweiler, Oberamts Ehingen, wegen ehe-
brecherischen Concubinats, Vagabundität und verübter gewaltsamer Befreiung einer
Verhafteten eine einsährige Bestungsarbeit, und #
2.) gegen Jahann Nrhm von Kappel, Oberamts Riedlingen, als. Mitschuldigen
bei dem letzten Bergehen des Diemer, eine sechsmonatliche Juchthausstrafe erkannt,
und rücksichtlich der Kosten das Erforderliche verfüat.
An demselben Tage ist der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekom-
mene Johann BMuthard von Nellingen, Oberamts Eßlingen, wegen Bienen-Dieb-
stahls, neden dem Kosten= und Schadens-Ersaß, mir einer viermonatlichen Zuchthaus"
Urbeit bestraft worden. 6 6 »
AndemselbenTage-wurdeherzuMergenthcimverhaftete.Philipp-Schmid.vkn
Hohenhard, Oberamts Erailsheim, wegen verübter Diedstähle, neben dem Ersatze
aller Kosten und des Schadens zu fünfmonatlicher Zuchthausarbeit verurtheilt.