Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

62 
Kosten und des Schadens zu seinfähriger Juchrhausstroffe und nachheriger Verwat, 
rung in ein Zwangs-Urbeits-Haus bis zu erprobter Besserung) jedoch wenigstens auf 
acht Monate condemnirt. , . «··.,· 
An demselben Tage ist die zu Ludwigsburg verhaftete Marg. Friederike Braͤndle 
von da, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten und des 
Schadens, mit sechsmonatlicher Zuchthausstrafe belegt worden. « 
Den28.JuniwucdederzuEthoangenverhafketeJoh.SeysssrtvonNeresheiny 
wegenverübte-k.qualisicirterDiebstählynebendemVerlkiste»I«ettiekThorwmjts—·«-uad 
Nachewärhters-Stelle und dem Ersatze der verursachten Kosten und Schäden unter 
Aufrechnung eines Theils der erstandenen Haft noch mit einer fünfmonatlicher 
Westungsarbeit bestraft. # ,"« » . «« « 
An demelben Lage wurde der zu Ulm verhaftete Joseph Holzle von Andelfin- 
gen, Oberamts Riedlingen, wegen ehebrecherschen Concubinats und verübter Feld- 
Diebstähle zu einer neunmonatlichen Venungsarbeit# und dessen Mitschuldige die 
Elisabetha Rettich von,da, zu vier= und einhalbmonatlicher Zuchthausorbeit verur- 
theilt, und in Rückucht der Kosten und des Schadens das Angemessene perfügt. 
Aun demselben Tage ist der zum Ulm in Berhaft und Untersuchung gekommene 
Conrad Luz von Riedlingen, wegen, ehedrecherischen Incests, zu. neunmonatlicher 
Bestungsarbeit, und die Mitschuldige Romula Luz von da, zu neuynmonatlicher Zucht, 
hausstrafe, wie auch zum Erfatze aller Kosten zu sleichen Theilen, verurtheilt worden. 
An demselben Lage wurde gegen den zu Ellwangen in Verhaft und Untersuchung 
gekommenen Christian Frank von Affalterwangen, ODberamts Reresheim, wegen aus 
ezeichneter Diebstähle, neben den Kosten und Schadens-Ersaßtz, eine sechsmonatliche 
Bestungsstrafe erkannt. , 
Unter dem 2. Juli ist der zu Ludwigsburg verhaftete Jakob Weber von Ellho- 
fen, Oberamts Weinsberg, wegen Diebstahls und Vagirens, neben dem Ersatze aller 
Kosten und des Schadens, mit viermonatlicher Zuchthausstrafe belegt worden. 
An demselben Tage wurde gegen den zu Ulm verhafteten 
1.) Johann Baptist Diemer von Albersweiler, Oberamts Ehingen, wegen ehe- 
brecherischen Concubinats, Vagabundität und verübter gewaltsamer Befreiung einer 
Verhafteten eine einsährige Bestungsarbeit, und # 
2.) gegen Jahann Nrhm von Kappel, Oberamts Riedlingen, als. Mitschuldigen 
bei dem letzten Bergehen des Diemer, eine sechsmonatliche Juchthausstrafe erkannt, 
und rücksichtlich der Kosten das Erforderliche verfüat. 
An demselben Tage ist der zu Eßlingen in Verhaft und Untersuchung gekom- 
mene Johann BMuthard von Nellingen, Oberamts Eßlingen, wegen Bienen-Dieb- 
stahls, neden dem Kosten= und Schadens-Ersaß, mir einer viermonatlichen Zuchthaus" 
Urbeit bestraft worden. 6 6 » 
AndemselbenTage-wurdeherzuMergenthcimverhaftete.Philipp-Schmid.vkn 
Hohenhard, Oberamts Erailsheim, wegen verübter Diedstähle, neben dem Ersatze 
aller Kosten und des Schadens zu fünfmonatlicher Zuchthausarbeit verurtheilt.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.