Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

466 
wiederholter, zum Theil auegezeichneter großer, Diebsfähle, möen dem Kosten= und 
Schadens-Erlatz, zu einer viersährigen Zuchthaus-Strafe, und nachheriger Verwah- 
rung in einem JZwangs-Arbeitshaus bis zu ernrobrer Besserung, wenigstens aber 
auf neun Monathe? verurtheilt worden. 
An demselben Tage wurde der zu Eßlingen verhaftete Georg Michael Eisenhart 
von Deufringen, Oberamts Böblingen, wegen großen und ausgezeichneten Dieb- 
stahls, neben dem Ersatze des noch nicht vergüteten Schadens und Bezahlung 
sämmtlicher Kosten, mit achtmonarlicher Bestungs, Arbeit bestrafe. 
An demselben DTage ist gegen den zu Mergentheim in Verhaft und Untersuchung 
gekommenen Georg Andreas Hornung von Michelbach Oberamts Gerabrenn? 
wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Kosten eine sechsmonatliche 
Westungs-Arbeit erkaunt, und die nachherige Einschliessung in ein JZwangs-Arbeits- 
haus auf drei Monathe verfügt worden. « " 
Unter dem 29. Juli wurde der zu Göppingen verhaftete Wilhelm Malsch von 
Scteinheim, Oberamts Marbach, wegen wiederholten Diebstahls neben dem Kosten 
und. Schadens Seagz mit sechsmonatlicher VBestungs= Arbeit belegt. ## #I4 
An demselben Tage ist der zu Ludwigsburg in Verhaft uad (Unkersuchung ge, 
Fkommene Philipp Redwiz von Dirfenbach, Oberamts Maulbrenn) wegen verübter 
Diebstähle, Fälschungen und Verwundung seiner Ehefrau neben dem Ersage aller 
osten, zu einer zehnmonatlichen Vestungs-Arbeit verurtheilt worden. 
Den 31. Juli wurde der zu Ulm verhaftete Matthäus Keppler von Bingen, 
Fürstl. Sigmarmgenscher Herrschaft, wegen Diebstahls) Wiedersesßlichkeit und ande- 
rer Wergehen zu sechsmonatlicher Juchthaus-Strafe und nachheriger Ausweisung aus 
den K. Staaten, dessen Mitschuldiger Jakob Jehle von Regglisweiler aber zu sechs- 
monatlicher Juchthaus- Strafe und nachheriger Einsperrung in ein Zwangs-Urbeits- 
Haus bis zu erprobter Besserung jedoch wenigstens auf sechs Monathe verurtheilt, 
auch rücksschtlich des Kosten, und Schadens-Ersatzes das Angemessene verfügt. 
Ua demselben Tage sind gegen die wegen wiederholten Diebstahls und anderer Vergehen 
in. Untersuchung gekommene Erescentio Türk von Wildburgstetten, im Königreich Baiern, 
und ihre Mitschuldige, neben dem Ersatzer der demselben zugeschiedenen Kosten folgende Strafen 
#rkam worden. ) « 
s:s.)·Gkgmdi-ranalsitinTürk-sinc»ususm’ouatlichsZuchthauskStrafesvndnachherige 
Ausweisung aus den Königl. Staaten. 6 — 
,-.)-GegenXav-cBayervoaJggiagdn,"Obet-awtonlmd,«ein-«fechsmonatlicheBestmigss 
Arbeit, und 
3.) Gegen. Maria Anna Traͤnkler von Hammerstetten, im Koͤnigreich Baiern, eine vier- 
monatliche Zuchthaus-Sttafe mit nachheriger Ausweisung aus den Koͤnigl. Staaten. 
UAo#bemselben Tage wurde der zu Mergentheim verbaftrte Franz Kostmaier von Barten- 
lein, Oberamts Gerabronn, wegen grossen und gualificirten Diebstabls zu viermonatlicher 
mai der Mit-Inquisit Moritz Schuhmann von da, wegen wiederhol#ten Diebstahls, mit seces- 
Mmonatlicher Vestungs- Arbeit belrgt, und in Rücksicht der Kosten und detz Schadens das Er- 
forderliche verfügt. "
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.