Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Stuttgart. Oie Erfahrung zeigt, daß häufig. besonkers an Wochenmarkttäten, Zeute vom 
M##de mit Sand, Schweselbolz, Binsen. Schefztenheu, Osenröhren, Kochlöffel, Blumen, Obst, Besen; 
Wachholderholz und andern Waatren von unbedeutendem Wertbe hieher kommen, mit ihren Waaren 
baustren und unter diesem Vorwande betteln. Um diesem Uebelstande zu begegnen, wird aneurch 
verordnet: 1) Das Hausiren mit erst derüheten Waaren ist und bleibt verboten. 2) Dieienigen, 
welche mit solchen Waaren handeln, haben auf dem Dorotheen-Platze (ehemals Bären-Platze) oder 
auf dem freien Platze am Ende der Schulstraße gegen die Königsstraße zu, ihr: Waaren seil zu bieten — 
oder können diese Waaren in den Straßen zum Verkaufe ausrufen. 3) Diejenige welche diesem 
Verbothe zuwider handeln, und ohne gerufen zu seyn in die Huser gehen, um ihre Waaren feil zu 
bieten, werden vom ½. Okt. d. J. ansangend mit der Confiskation der Waare und nebst diesem das 
Erllemal mit 3#stündiger, das Zweitemal mit 68stündiger Thurmfkrafe belegt, im Wiederholuagskalle 
bingegen noch sch#eser bestraft. Den 7. Sept. 1817. ç Königl. Ober-Dolizei-Direction. 
(Markge Sningen. Mittwoch den aten Oktober dieses Jahrs Vormittags 8 Uhr wird 
in hiesiger Kameral Verwaltung über das Brod-Bedürfniß für sämmtliche Vestungs-Sträflinge auf das 
nächste Winterhalbjahr vom à. November 16.) bis letzten April 1818, ein öffentlicher Abstreichsakkoro“ 
vorgenommen werden, wobei die Liebhaber, mit obrigkeitlichen Zengnissen versehen, daß sie eine Cau. 
tion von i000 fl. zu leisten im Stande seyen, um bemeldte Zeit gaseldst sich einsinden können. Den 
26. Sept. 181). * # Kbönigl. Kameral-Berwaltung 
Berackenbeim. Ourch die Erbauung neuer Orgeln in den Ortskicchen zu Schwaigern und 
Kleebronn sind die allen Werfe entbebrlich geworden. Man gedenkt Hun dieselbe Samstag den 4. Okce. 
Veormittogs 0 Uhr in hiesiger Stiftangs Verwaltuns unter Bordehal# höchster Genebmigung im #ffin= 
lichen Aufsireiche zu verkausen; und ladet daher die Viebba#ber mit dem Bemerken zu dieser Verdand:= 
lung ein: daß daos Schweigerer Werke.— natürlich nach vorberiger. Rep#ration — in einer anvern 
klemmeren Kirche noch gute Diensie l#isten würde, daß bi-gesen dei dem, Kleebro##z#uer-Werke, welches 
schon seit dem Jahre 1319 zusammengelegt — und indessen allzumangelhaft geworden ist, keine Aus- 
besserung mehr anuschlägt. Damit sich hbrizens die Lirb#aber von der Beschaffenbeit der einzelnen 
Theile, deren Aufführung zu weitläusig wäre, des Näheren öberzeugen können, so sieht es ihnen krei. 
sich vor der Verkaufs-Verhavdlung an Ort, und Slelle zu beteden und nach rorheriger Meldung beie 
dem gemeinschaftlichen Amte diese.ben zu deaugenscheinigen. Den 25. Sepl. 18917. 
" m 4 « ——.*n-.z— 6 „ Koͤnigl. .St#stungs-Verwaltung. 
Heidenbeim. Bei dem biesigen Arinen-Institut sind in bedeutenden Du#ntititen nacobemeldte 
Waaren um beigesebte Pi#ite zu haben; ungedleichte abwerkene Bänbel à #0 bis 16 kr. pr. lo Ellen. 
Lichter--Koͤrbe 5 — bkr. pr. St. Strick-Körbe à 6 kr. pr St. Mr-Körbe à 22 — 25fr. pr St. Futter-Krezen 
à 5— ökr. — 8kr. pr. St. Kochlöffel à. 0 —kr. pr. Dutzend. Hölzerne gur ausgetradknete Schuhzwecke à# 
4 kr. pr. Schoppen. Trag-Bäuste à à2 — 3 kr. pr. St. F iegenwedel à 3 kr. pr. St., welches bimit mit 
dem Anbange öffentlich bekannt gemacht wird, de ß bis Liebbaber sich an den Siifeungs= pfleger Herrn 
Raths-Verwandten Burr dahter zu wenden baben. Den 29. Sept. 1817—...Königl. Oberamt. 
Horb. Dos berrschaftliche Da guth du Berustein verbunden mit einer Wirtyschefts Gerech- 
tigken. Bierbrauerei, Brangterweinbrennerei uUnd „#einer heirschaftlichen Jirgelyätte, nebst r Morgen 
.14 V. 33 Rutden Gärten, 37 M. 34 V. qa, Rulh. Wiesen, 96 M. 1. W. 10., Rukh., Tecker in 3 
Zelgen, 3 M. 8 Ruth. ewiges Kloeefeld, 11 V. 30 Ralh. Weiher, 57 M. 13 Ruth. Viedwaide, 
und dem Recht zu einer Schaaf-H#rde von roo Stück, für welche auch auswirtize Markungen, 
jedech nur bedingungsweise, benutzt werden dürsen, nebst andern jsädrlichen Beinutzungen, als: 30 
Klafter Thannen-Burennholz und 6 1 Fuder Stroh, solle auf hüchsten Besehl auf 9 Jahre, nalich 
cvon Martini 5617. bis dahin 1626, im öffentlichen Austreich, frisch verliehen werden. Die unter- 
###ichuete Stellt wird daher, unter der Leitung des Königl. Kandooztei-Eleueramté, diese Btrhand- 
tung, auf dem Kronguth Bern stein, Dienstag den. #1.. N2). I.) J., Bocauttags 20 Uhr, vornebne!; 
wozu die Liehhaber unter der Vemerkung hiemit „#fzuclic eingeladen werden, daß nur solche Perso=
	        
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