Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

von Baknang her, entwlchen. Es werden daher mmlücchz hoch wiund wöhllsbl. Hortzkeisen hiermit. 
ersucht, auf dieselbe sahnden, sise auf Betreten arretiren und wohlverwahrt dem hiesigen Oberame ein- 
liefern zu lassen. Die Schnippin ist 35 Jahre alt, untersetzter Statur, 5. Schuh, 5. Joll hoch, hat. 
bel braune Haare und Augbraunen, dike Nase, aufgeworfenen Mund, volle Wangen, und war bes 
ibrer Entweichung mit einem braunen Wifling-Rok, rothem zizenen keible, weißen Strümpfen (und " 
nledem Schuhen bekleidet. Den :a. Sept. 1817. ·· Königl. Oberamt. 
.Ur#c.Elisabetd Carl Hummels Wittwe von Eningen, hlellgen Oberamts, hat sich eines aber- 
maligen sehr bedeutenden Kleider-Diebstabls schuldig und mit ibrem sechsjährigen Mädchen flüchtig 
gemackk., Sie ist 32 Jahre alk, starker unkersezter Statur, hat braune Haare, rundes Angesicht, 
und unten am Kinn eine alte Wunde von einem Fah## Ele. war bei ibrer Entweichung mit einer: 
zrün zizenen Haube , einem blau rotd gestreiften Barchent-Kittel, eintr weiß und blau gestreisten 
Leinenen Schürze, einem leinenen halb geblaschten Roke mit schmalen vokhin Streisen- und mirt, 
Quartier-Schuhen ohne Schnallen und ohne Absag dekleiret. Das Kind trug ein blaues rothgestreiltes 
Rölchen von gekivpten Barckent. Alle Königl. Ciofl= und Polizei-Bebörden werden daher ersucht, 
die Diebin im Betretungs-Fall anhalten, und gegen Ersaz der Kosten hieher einliefern zu lassen. 
Den. 14. Sept. 1017. -«, » J «.Könisl.Ohe-cmt.. 
idcingm.1(Steckt-ief.)Dek’12iöh«tige,snabe,JofephMißerpaLanpheim—,batsichsx 
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schulbig und bierauf fluͤchtig gemacht. Die detreffrnde Koͤnigt. Behörden werden deßwegen ersucht, 
auf diesen Knaben zu fahnden, und ihn im Betreitungsfall' wohlverwahrt an unterzeichnete Stelle 
einllefern zu lassen. Personalbeschreibung: Mißsel ist ungefaͤhr 5 Fuß groß, besetzter Statur, 
bat eine runde Gesichtsform, frische Gesichtsfarbe, aelblichte Haare, dergleichen Augbraunen, die 
Farbe der Angen ist unbekannt, eine proportionirte Rase, mitlelmaͤßigen Mund, rothe starke Wan- 
gen, gute Zähne, rundes Kinn. Als besonderes Kennzeichen wird bemerkt, daß er vom Wirbel anr 
dis auf die Stirne einen singerbreiten haarlosen Strich, von einer. Kopfwunde herrührend, habe. 
Bekleidet war er mit sinem gonz rothen sridenen Halstuch, einer hlau und weiß gestreisten Wese, 
dergleichen Mutzen (Wamms) von einem sogenannten Ulmerschecken, schwarz lederne Hosen, und, 
geht ohne Strümpfe und Schuhe. Den 20. Aug. 1610. « Koͤnigl. Oberamt. 
Wibtingen. Verflossenen Mitewoch den 3. d. M. wurde in dem Westernach-Fluß auf Stetter- 
Markung ein männlicher Leichnam auf dem Gesicht liegend gefunden. Nach dem Erfund der anf. 
demselben vorgenommenen Legalinspektion war der Versiorbene ohngefähr 29 bis 30 Jahr alt, und 
maß 4 Schuh r°0 Joll Pariser Moas. Er war bekleivet mit einem weißen guten zwilchenen Muzen 
mit weiß beinenen Knöpsen, langen schwarz leinenen Hosen mit einem aus Enden gemachten grü- 
nen wollenen Hosenträger, schwarzledernen Halbstieseln, einem schwargzseidenen Halstuch in einen 
Knopf zulammen gebunden. Kopfsbedekung wurde keine vorgefunden. Dos Hemd war ganz zer- 
lumpt. In dem. Wammssak hatte er einen blechenen Laffel und ein altes blau und roth gehreiftes. 
Soktuch, in dem Hesensak in einer schwarzledernen Schelde ein schwarz beinenes Messer und Gabel 
nebst einem weißled ernen Beutelchen, worinn sich einige halbe Kreuder und DPfenninge befanden. Ge- 
tewärtiges wird zu dem Ende zur allgemeinen Kenntniß gebracht, damit diejenigen, welche Je- 
manden vermissen dessen Signalement mit dem vorstihenden übereiostimmt, hievon, um das Nähers 
Erfahren zu können, anher die Anzeige machen mögen. Den 9. Sept. 1817., 
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«Uras.DavondkmaindenlnlönbifchmpolitischenZeitungennnd Mys. Stgats= und 
Tchtrungs Iiatt als Entwichene ausgeschriebenen Criminol-Artrstanten Georg Bolthafar Zeller von 
Dektingen unter Urach, und Jeremios Kechele ven Bäöhringen, O. A. Urach der Aeztere kente 
wieder vohier eingebracht ist, so wird der diessolls erlassene Stekbrief in Beziehung auf die requirirte 
Wiederbeifahung des Kächele hiedurch ausser Wirkung gesezt. Den 20. Sepf. 1817."/ 
Königl. Kriminalamt.
	        
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