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3) gegen dessen Shefrau, Margaretha) eine fünfmonatliche Juchthaußstrafe.
wurde der zu Rottenburg verhaftete Johann Memminger von Tübingen,
wegen wiederholten Diebstahls, neben dem gerlaß aller Kosten und des Schadens, zu
einer siebenmonatlichen Festungsarbeit, und nachheriger Reclusion in einem Arbeitshauß
bis zu erprobrer Besserung, jedoch wenigstens auf drei Monate verurtheilt.
kodem ist gegen den zu Calw wegen wiederholten Diebstahls in Verhaft und Unter-
suchung gekommenen Jakob Friedrich Haas von Freudenstadt, neben Bezahlung aller Ko-
sten, eine anderhalbjährige Zuchthaußstrafe ausgesprochen, und die nachherige Verwah=
rung in einem Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung, jedoch wenigstens auf neun Mo-
nate verfügt worden. «
Eodem wurde der zu Ellwangen verhaftete Jakob Kienzle von Schornbach, Ober-
amts Schorndorf, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersatze aller Kosten, zu
zweijaͤhriger Festungsarbeit und nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß bis zu erprob-
ter Beschang, sedoch wenigstens auf ein Jahre verurtheilr.
Unter dem 5. Dec. ist der zu Rottenburg wegen wiederholten Diebstahls, in Ver,
haft und Unrersuchung gekommene Conrad Hoß von Wantheim, Oberamts Tübingen,
neben Erstattung aller Kosten zu zweisähriger Zuchthaußstrafe, und nachheriger Reclu-
sion in ein Arbeitshauß bis zur erprobten Besserung, sedoch wenigstens auf zwei Jahre
verurtheilt worden. ·
Den 6. Dec. wurde gegen den Festungssträfling Gortlieb Schmid von Albershau-
sen, Oberamts Gôppingen) wegen neuen Diebstahls ein Straf-Zusaß von einfähriger
Festungsarbeit neben Erstattung der Kosten und des Schadens erkannt, und dee nach-
herige Verwahrung desselben in einem Arbeitshauß auf wenigstens Ein Jahr verfügt.
Am 7. Dec. ist die zu Rottweil verhaftete Maria Schlenker von Schwenningen,
Oberamts Tuttlingen, wegen verübter Berrügereien und Diebstahls, neben dem Ersatze
des Schadens und Bezahlung aller Kosten, mit fünfmonatlicher Juchthaußarbeit be-
straft worden. , "
IndemwurdediezuUlminVcthaftundUntersuchunggekommeneCkeseentiaJau-
mann von Ellwangen, wegen wiederholten Diebstahls, Vagabunditat und unzuͤchtigen
Lebenswandels, neben Erstattung aller Kosten zu neunmonatlicher Zuchthaußstrafe und
nachheriger Reclusion in ein Arbeitshauß auf wenigstens vier Monate verurtheilt.
Unter dem 23. Dec. ist der zu UhUm verhaftere Michael Ronalder von Dettingen,
Oberamts Kirchheim, wegen wiederholter Betrügereien, Unterschlagung, Vagabundite
und Scortation, neben Bezahlung aller Kosten und Erfaß des Schadens, zu zweijäh-
riger Juchthaußarbeit, und nachheriger Verwahrung in einem Arbeitshause auf wenigstens
zwei Jahre verurtheilt worden.
kodem wurde gegen die zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene Eva
Catharina Halm von Sindelfngen, Oberamts Böblingen, wegen wiederholcen Dieb-
stahls, auch Unzucht und Vagirens, nebst Erstarrung aller Kosten und Ersaß des Ene-
wenderen eine fünszehnmonarliche Zuchhaußtrafe ausgesprochen) und die nachherige Ne-
clusson in einein Arbeitshauß bis zu erprobter Besserung) jedoch wenigstens auf Ein
Jahr verfuͤgt. ·