Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Den 18. Dec. ist der zu Altdorf wegen wiederholten Diebstahls, verhaftere Alois 
Geiger von Upflau, Oberamts Tettnang, neben dem Erfaße aller Kosten und des Scha- 
dens zu viermonatlicher Festungsarbeit und nachheriger Verwahrung in einem Arbeits- 
hauße wenigstens auf sechs Monate verurtheilt worden. 
kCodem wurde der zu Rottweil in Untersuchung gekommene Ludwig Merz von Weil- 
b#eim, Oberamts Balingen, wegen Körper-Verlehung) neben dem Ersaste aller Kosten 
mit sechsmonatlicher Zuchthaußstrafe belegt. 
Am 19. Dec. ist der zu Eßlingen verhaftete Gottlieb Heinrich Baither von Eltin- 
gen, Oberamts Leonberg, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße aller Ko- 
sten) zu fiebenmonatlicher Zuchthaußarbeit und nachheriger Reclusfon in ein Arbeitshauß 
auf drei Monate verurthei t worden. 
Unter dem 20. Dec. wurde der zu Urach in Verhaft und Untersuchung gekommene 
Johann Georq Falter von Nekarhausen, Oberamts Nürtingen, wegen attentirter So- 
demie, neben dem Ersaße aller Kosten, mie dreijähriger Zuchthaußarbeit bestrafe. 
Den 21. Dec. ist der zu Calw verhaftete Johann Georg Endrih von Weilheim, 
Oberamts Kirchheim, wegen wiederholten Diebstahls, neben dem Ersaße des Schadens 
und Bezahlung aller Kosten mit zehnmonatlicher Festungsarbeit bestraft worden. 
Todem wurde der zu Rottenburg in Untersuchung gekommene Johann Raitch von 
Breitenholz, Oberamts Herrenberg, wegen wiederholten Diebstahls, neben Ersaße des 
noch übrigen Schadens und Bezahlung aller Kosten mit lechsmonatlicher Festungsarbeit 
belegt, und dessen nachherige Stellung unter polizeiliche Aufsicht verfügt. 
Am 3o. Derc. sind wegen verübter Betrügereien und versuchter Falschmünzung, 
egen nachstehende zu Calw in Verhaft und Untersuchung gekommene Personen neben 
Verurchetlung zum Ersaße der Untersuchungs-Kosten und des Schadens, folgende Stra- 
fen erkannt worden, nämlich » 
« 1) gegen Johann Mayer von Steinbach, Oberamts Hall, eine fünf und eine halb, 
sährige Zuchthaußarbeic u. nachherige Verwahrung in einem Arbeitshauß auf zwei Jahre, 
2) Joseph Mayer von Leinzell, eine vierjährige Zuchthaußstrafe und nachherige Re- 
clusion in einem Urbeitshauß auf zwei Jahre, · 
.Z)FriedkichEypperlevouLehrerin-eiser-OberamtsBöblmgemeineeinjährig- 
Zuchthaußarbeit, 
4) Joseph Mayer von Erlenhof valgo Oehl Sepp, zu vier und einhalbjaͤhriger 
Zuchthaußstrafe und Reeclusion in ein Arbeitshauß auf zwei Jahre, 
5) August Scheurer von Hirschau, eine zwei und eine halbsährige Zuchthaußstra- 
se und nachherige Verwahrung in einem Arbeitshauß auf Ein Jahr, 
6) Joh. Martin Bühlmayer von Oberbrüden, eine sechsmonatliche Zuchthaußstrafe, 
*) Wilhelm Sigmund Röder von Hausen, eine fünfmonatliche Festungsarbeit, 
8) Charlotte Judith Schmid von Elpich eine fünfmonatliche Zuchthauß arbeir, 
9) Anna Maria Mezger von Wüstenrieth, eine anderthalbjährige Zuchthaußstrafe, u. 
10) Gottfried Mezger von Frikenhofen, eine zweijährige Zuchthaußarbeit und nach- 
herige Reclusion in ein Akbeirahaut gleichfalls zwei Jahre lang.
	        
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