Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Die Koͤnigl. Oberaͤmter werden daher hiemit aufgefordert, die ihnen unter- 
geordneten Amtspfleger zu unverzüglicher Einsendung dieses Verzeichnißes anzuweisen. 
Stuttgart den 5. November 1677. Sektion der Staats-Rechnungen. 
Bekanntmachung die Eingabe der Verdienstzettel bey der Königl. Hof-Bau-Kasse betreffend. 
Da eine Ordnung in der Bezahlung bey der Hof,Bau-Kasse unmöglich wird, 
wenn nicht die betreffende Künstler, Handwerksleute, Lieferanten und dergleichen, 
immer sogleich nach vollendeter Arbeic, oder Lieferung ihre Verdienst, Zettel bey der 
unterzeichneten Stelle eingeben, was bis jezt der in den öffentlichen Blärtern unterm 
20. Juni dieses Jahrs erfolgten- Aufforderung unerachtet nicht immer befolge worden 
ist, so sieht sich die unterzeichnete Stelle zu der Bekanntmachung veranlaßt, daß 
die etwa noch rückständige Jettel von bereits vollendeten Arbeiten, Lieferungen und 
dergleichen, innerhalb ½ Tagen, in Jukunft aber die Zettel über jede besondere 
Arbeit, Lieferung und dergleichen jedesma auch besonders und zwar 
a.) bey geringen und laufenden Arbeiten sedesmal 14 Lage nach vollendeter Arbeit, 
ö.) über Lieferungen aber 3 Tage nach vollendeter Lieferung und endlich 
.) die Verdienst-Zettel über bedeutende Bauarbeiten spatestens § Wochen nach 
vollendeter ArbeitW 
einzig und allein bey der unterzeichneten Stelle einzugeben sind) widrigenfalls die- 
selbe nicht mehr angenommen, noch viel weniger werden bezahlt werden. Stutrgart, 
den 7. November 1677. Königl. Bau- und Garten-Direktion. 
Rechts = Erkenntnisse des Königl. Lherx-Justitz-Collegiums. 
1.) Die Ations-Sache von Hall zwischen Georg Michael Hartmann zu Uttenho- 
fen, Bekl. Anten, und Georg Michael Sekel daselbst, Kl. Aten, Abrechnungerest be- 
treffend, wurde sowohl wegen Mangels einer gegründeten Beschwerde als auch wegen 
versäumter fatalien von Amrswegen verworfen. Stuttgart, den 5. Nov. 1377. 
a#.) Die Ations-Sache von Urach zwischen Jafob Heimerdinger Müller in Kal, 
tenwestheim, Kl. Anten, und Ludwig Stock, Adlerwirth in Mezingen, Bekl. Aten, 
Schadens-Ersatz betreffend, wurde wegen Mangels einer appellabeln Summe von 
Amtswegen verworfen eod. « 
3.)DieAtions-SachevonSerabromizwischenMichaelReuneyBäckert- 
Zea stfeld und Cons., Bekl. Anten, und Johann Michael Walter in Brettenfeld, 
1. Aten, Vergleichs-Aufhebung betreffend, wurda negen Mangels in den Formalien 
von Amtswegen verworfen. 
  
Alle an das Königl. Obertribunal und Shegericht gehörigen Eingaben und Be- 
richte find von heute an nach Stuttgart zu übersenden. Stuttgart, den 15. Nov. 
1877. Königl. Obertribunal-Kanzley. 
Se. Königliche Masestáe haben vermäge allerhöchsten Reseripes vom 
3. d. Monats den Geheimen-Rath und Staacs= Minister v. Wangenheim zu 
Ihrem bevellmächtigten Gesandten bey der Bundesversammlung in Frankfurt mit
	        
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