Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

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Erkenntalsse ves 7Kinigl. Ober-Justiz-Collegiums. 
1) Die Ations-Sache des Martin Weipprecht von Pfeddelbach, Bekl. Anten, wi- 
der Catharine Schluchter zu Windisthenbach cum cur., Klie L, puncio satislact. 
Privat, ex stupro et aliment. prolis, wurde sowohl wegen Mangels einer gegründeten 
Beschwerde als versdumter Nothfrist der Akten Einlegung von Amtswegen verworfen. 
Stutegart: den 2:9. Okt 1817. .. ·»· 
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liche Erkenntniß vom 3. Sept. d. J. wegen unheilbarer Nullitat im Beweis-Verfah- 
ren von Amtswegen aufgehoben. Stuttgart, den 3. Nov. 18117. 
5) Die Appellations, Sache von dem Oberamts-Gericht Besssgheim zwischen 
Michael Edelmann zu Erligheim, Kl. Aten, modo Anten und dem Johann Georg 
Käß allda, Bekl. Anten modo Aten, Losung betreffend) wurde wegen offenbaren 
Mangels in Beobachtung der Appellations, Förmlichkeiten von Amtswegen verworfen. 
Stuttgart) den 7. Nov. 1817. E 
)/ In Sachen Stephan Rust zu Staudach Kl. gegen Franz Joseph Freiherrn v. 
Rehling zu Bettenreute, Bekl., Holltgerechtsame betreffend, wurde auf Beweiß erkannt. 
Stutegart, den 10. Nov. 1817. 
Bergeichniß über die gefällten Straf-Erkenntnisse des Königl. Criminal-Gerichts= Hoss 
» « « vom Monat September 1817. 
Den s. wurde die zu Ludwigsburg verhaftete Margaretha Buck von Boll, Ober- 
amts Goͤppingen, wegen, eines kleinen und einfachen, aber vierten Diebstahls, neben 
dem Exsatze aller Kosten, zu einer zehnmonatlichen Zuchthausstrafe und; nachheriger 
Einsperrung in ein Iwangsarbeitshaus bis zu erprobter Besserung, sedoch wenig- 
nigstens sechs Monate lang, verurtheilt. « . « 
An demselben Tage ist gegen den zu Ludwigsburg in Verhaft und Untersuchung 
gekommenen Joseph Eberhard von Enzberg, Oberamts Maulbronn) wegen ausgezeich= 
neter Diebstähle neben dem Kosten= und Schadens, Ersaß eine sechmonatliche 
Zachrhausstrafe ausgesprochen worden. m * 
An demselben Tage wurde der zu Ulm verhaftete Johann Schnizler von Det- 
tingen, Oberamts Urach, wegen Diebstahls nad Urkunden, Verfálschung neben Be- 
pHahlung #ealler Kosten mit fünfmonatlicher Festungsarbeit bestraft. 
An demselben Tage ist gegen den zu Pergentheim in Verhaft und Untersuchung 
„menen Ludwig Salm von Thalheim, Oberamts Heilbronn, wegen größen Be- 
N8,, · Fässer-ting nsosken k und Schadens, Erlatz eine sechsmonatliche Zuchthaus— 
strafe erta elben Tage wurde der zu Mergentheim vethaftete Johann Baptist Schrei- 
An den. vegen Veruntreuung und Diebstahls neben der Erstattunk der Kosten 
bro 5#nen V# sechemenatlicher Festungsarbeit innerhalb der Festung kondemnirc.
	        
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