Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Nro. 70. 1817. 5 
Könislich-Württembergisches 
Staats, und Regierungs-Blakk. 
Dienstag, 25. November. 
Känigi. Vitamtmachung von Abänderungen in den Verwaltungb-Granbsätzin und Zerme#, vom, 
8. Nov. 1817. (Mit 11 Beylagen 1— IXI.) RB3 
* ·.· Wilheim, pbYO 
Hon Gottes Gnäben König von Wuklkemberg. 
Wir haben In nachstehenden Edikten und Verordnungen die Ursachen und die 
Gründe entwickekt, aus welchen Wir Uns theils zu wesentlichen Abanderungen in 
den Verwaltungs-Grundsähen, welche bisher Statt gehabt haben! cheils aber auch 
zu einer gänzlichen Umbildung der Verwaltungs-Formen veranlaßt gesehen haben. 
Wir haben zugleich verordnec, daß diese Sdikte und Verordnungen) nähmlich 
1. jenes über die Abánderungen, welche Wir in dem Abgaben-Wesen vorléusig 
theils angeordnet haben) theils vorzukehren beabsichtigen; 
II. jenes über die Aufhebung der persönlichen Leibeigenschafts-Gesälle und über die 
Gestattung der Ablôsung der sogenannten Feudal-Abgaben; 
lil.#jene über die Verstärkung des Tilgungs-Fonds für die Staats-Schuld; 
IV. senes über die Einthellung des Königreichs in vier Verwaltungs-Bezirke; 
V. senes über die Anordnung der neuen Verwaltungs-Formen, und über die Res- 
sort-Verhältnisse für den Geheimen, Rath) das Justiz Departement) für das 
Departementk des Innern und der Finanzen) 
VI. jsenes über die Congitutrung einer Staats-Controle; 
VII. beßgleichen einer Ober-Rechnungs-Kammer; 
VIII. jenes über die, Beseldungen der Staats.Diener; 
IX. jenes über die künftige Pensionirung derselben:; 
X. endlich jenes über die Aufräumung des Retardats — un? 
XI. über das Ausstands-Wesen , 
durch das Staats- und Regierungs-Blatt zur allgemeinen Kenntniß gehracht werde. 
Wir beiwecken bei sämmtlichen) in diesen Sdikten verfügten Anordnungen 
die Begründung und die Erhöhung der Wohlfahrt Unseres getreuen Velkes, und 
wollen und erwarten daher auch) daß denselben punktlich vachgelebt werde. 
  
Gegeben, Sturtgart den 560 1677. 
ilhelm. . 
AnycfehtyesKhnjgs. 
der Staats, Sekretár, 
Bellnagel.
	        
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