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Koͤnigl. Bekanntmackung des aPersonal: Etat von den Departements der Justiz, des Innern zund dies
Kirchen= und Schulwesens, und der Finanzen. Bom 26. Nov. 161).
· (Mit 3 Beilagen. A. B. C.) .
Wir haben in den unter A. B.C. beiliegenden Verzeichnissen einem jeden Staatsdiener
diejenige Stelle angewiesen, welche derselbe in der neuen Berwaltungs-Ordnung ein-
nehmen soll. Wir wollen, daß ein jeder, ohne eine weitere Benachrichtigung ab-
zuwarten, sich so zeitig auf den ihm angewiesenen Posten begeben soll, damit die
Collegien ohnfehlbar den z. Januar 1318. ihre Sitzungen eröffnen können, und
befehlen zugleich, daß die Chefs der Central= Stellen) sodann die Prästdenten einer
jeden Regierung, und die Directoren eines jeden Gerichts-Hofs und einer
seden Kammer, dem betreffenden Departement= Minister eine Nachweisung von dem
eingetretenen ODienst-Personal, und auch von denjenigen einsenden sollen, welche die-
lem Befehle das schuldige Genüge nicht geleistet haben. Gegeben, Stutegart den
16. Nov. 1877. «
Wilhel
m.
Auf Befehl des Königs.
· der Staats-Sekretaͤr,
Vellnagel.
Inorbnung einer Organisations-Vollziehungs -Commission. Bom 18. November 1847.
Wilhelm,
von Gottes Gnaden König von Würctember g. «
Wirhabenbeschlosseu,dieVollsiehungderinUnfeknOkganisationsyEdzkten
vom heutigen Tage enthaltenen Anordnungen einer besonderen Commission zu über-
tragen, welche olle in Beziehung auf diese Vollziehung erforderlichen Maßregeln, uͤber-
haupt alle Vorkehrungen zu veranlassen und zu verfuͤgen haben soll, damit die
neuen von Uns vorgeschriebenen Verwaltungs-Formen ihre vollstaͤndige Ausfuͤhrung
erhalten, und damit die neuen Behoͤrden in dem festgesehten Termin in Dienstehätig-
keit treten können.
Diese Commission) welche
aus Unserm Geheimen-Rath von Maueler,
dem Staats-Sekretkär von Vellnagel, "„
dem Geheimen-Rath von Wéchter,
dem Präsidenten von Malchus, , · ,
dem Viee prestdenten der Ober-Regierung, Staatsrath v. Schmi-ß= Grol-
enburg, »
vemDirektokpesSteuer-Collegium»Staatsrathv.Weckhet-lin,endlich
aus den Kanzlei-Direktor der 3. Abtheilung des Geheimen-Raths, Pi-
storius! «
bestehen soll, hat daher alle für den vorstehenden Jweck erforderlichen Anord,
nungen zu treffen, in den Fällen wo sie dieses für nothwendig erachtet, mit den
Departements Ministern zu communiciren, diesenigen Gegenstände welche Unserer
bochsten Entscheidung bedürfen mochten, zu dieser Uns vorzulegen; so wie alle auf
die Vollziehung der Organisation Bezug habenden Anfragen an dieselbe zu richten"
und alle Berichte unter der Aufschrift: an die
Hrganisations= Vollziehungs= Commission