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MNagold. Die diesjaͤhrige Musterung fangt den 19: Zebr. an. Alle von Haus entfernte Millt ar-
pflichtige aus dem dissiezen Oberemtsebezirke, wesche den 1. Jan. des 20ce Jahr vollendet, u das 2##
voch nicht zuräkgelegt haben, werden daher aufgesordert, insofern sie niche durch frühere eshnhigst
Percrdnungen von. dem persdallchen Erscheinen dispensirt sind, entweder den 10. Febr. sich in Ihrem Ge-
burte= Ort einzufinden, oder bei dem Oberamt ihres Aufenthalts-Orts sich messen,, von dem: dortigen:
Oberamts, Arzt sich vifitiren zu lassen, und die Jeugnisse bis zu dem anberaumten Termin einzusenden „
als sie sonst unte die Abwesende gesezt werden, und sich dadurch den gesezlichen Strasen. unkerwerfen
Den 22. Jan. 1817.. K. Oberanm#.
Neuenbürg. Sämtüche Militärpflichtige aus disselrigem Oberamtsbezirk, welche das 206e Jahr-
zuräkgelegt, u. das 25. Jahr noch ucche vollendet haden, werden hiemit aufgefordert, zu der heurigen Jahrs=
musterung den to. Febr. d. J. bei Vermeidung der gesezlichen E trafen sich in idrem Helmweseh einzufin-
den, da das Mustcrunge-Geschäft dis den 17. Febr. d. J. auch in hiesigem Oberamt vorgenommen-
wird. Die unterzeichnete Stelle ersuche daher. mmtliche Kön. Oberämter und Ortsvorsteher denjenigen
Militärpflichtigen aus dem biesigen Oberamt von dem Alter von 20 — 25 Jahren, welche in auswär--
tigen Amte, Bezirken sich aufbalfen, und statt persbnlichen Erscheinens ihr legales Metz und Visitations-
Urkund an die unterzeichnete St##lle nicht eingesender haben, in ibre Heimat ## derwellen „ und ihnem
weder auf, dle. Zeit der. Musterung, noch von derselben, wenn sie keine neue Musterungs, Scheine auf
weisem können ,den Aufenthalt zu gestatten. Den 22. Jan. 1617. K. Oberamt.
Kavenaburge. In Folge Königl. Decrets vom 2. d. Mon; wird’ die Jabramusterung und zus-
leich auch die Losung#der, Recrutirungax slichtigen von 20 bis 25 Jahren am 17. Febr., d. J. und djer
Plarnoene Tage in dem Oberamt Ravensburg vorgenommen. Es werden daher, alle Recruirungs-Pflich-
tigen, welche den #. Jan.. 1617 das 20. Jahr bereits zurükgelegt, und an diesem Tag das 25te Jahr
noch nicht erreicht haben, ausgesordert, sich noch vor dem 17. Echr. dieses Jadrs um so mehr in #hrer-
Heimath einzufinden, uind sich der persdnlichen Stellung bei der Musierung zu umewerfen, als alle am:
den bestimmten Tagen hiebel nicht. Erscheinende als ungehorsam Abweseude behandelt, und mir den in-
dem Königl. Recrufierungs-Gesez besummten Stwasen gegen sie vorgesahren würde. — Dieje#ge binge-
gen, welche nach den besiehenden Gesezen von der unscchen Sn#. besreit find, oder wegen zu-
welter. Entfermung nicht erscheinen können, haben sich in dem Oberamtsbezirk“, wo fie sich gegenwär#ig“
enfhakten. durch den hetreffenden Oberamts, Urzt visiziren- zu lassen, und noch ver dem 1. Febr. eine-
von dem Königl. Oberamt, vidimirte Meß= und Misitations- Urkundr an drffeitiges Oberamt einzuschiken.
wobei noch angefügt wird , daß für die niche Erscheinende der- ersten Klasse bei der Musterung durch
Ure. Eltern, Pfleger oder Orts-Vorgesetzte gelosr werden muß. Den 11. Jan. 1617. K Oberamt.
Reutlingen.. Am 5. Febr. und die darauf folgende Tage wird die Jahremusterung in blesigem
Obrramt vorgenommen werden, dei welcher alle Recrurirungspflichtige, die am 1. Jan. I. J. das 20re.
Fahr bereits- zurükgelegt: das 25ste aber noch nicht vollstrekt, haben, und vom persbulichen Erscheinen
nach den bekann'en frühern. Gerrzen nicht besreit find, erscheinen mössen. Unter denen von gedachtem
Alter. zu. erscheinen habenden Militärpflichtigen sind besonders auch diejenige verstanden, welche nicht nur-
als mindertüchtig bisher in der Stem Classe locirt waren, sonderm auch alle aus dim Militär entlossene
Versonen, welche nicht als Ercapitulonten oder als Dienstuntüchtig förmlich beabschiedet worden sind.
Welche Recrutirungspflichtige aber über 3. Stunden von hier entfernt find, und sch bei den K. Ober-
Untern ihrcs Ausenthalts messen, und sich von den dorugen Oberamts. Aerzten visitiren lassen wollen,
denen ist zwar solches gestamet, sie. müssen aber-diele Zeugnisse längstens bis den 51. Jan. hieber in die
S##btschreiberel übersendet, haben, damit durch ihre Gleichgältigkeit das Musterurgsgeschäft, wie schon
Uters geschehen, nicht aufgehaltemn werde. Auf gleiche Weise haben auch die vom bershalichen Erschei-
nen besreite · oder: Iranke. Berson ihre vorschristmägige Zeugnisse einzusenden. Des Loosen folgt unmit-
w#lbar auf die beendigte Revision, Nach der, Musierung werdem die K. Hochlödl. Oberämter ersucht,
krineu disseltigen. Milirärp##chrigem zu dulden, der. nicht mit einem neuen. Wanderangs, Certifikat ver-
sehen ist. Den 17. Jan. Zen K. Oberamt.
Schorn dorf— In Gemcsbei#t allerhöchsten Decrets vom 2. Jan. wird die Musterung der Milirär-=
p#chtigen heuer am. 17. Febr. d. JI und den folgenden Tagen auf dem Ratlbaus dahier vorgenemmen
wunden # haben, bahgrr ade. Rekruirungspslschtige; welcht##am 11 Jan,. 1617. das. 206e. Jahr bereus zu--