Full text: Königlich Württembergisches Staats- und Regierungs-Blatt vom Jahr 1817. (12)

Wilhelmm, 
Von Gottes Gnaden 
König von Württemberg. 
S: dem ersten Augenblicke, in welchem dle göttliche Versehung Uns zur Reglerung 
Unsers getreuen Volke3 berufen hat, haben Wir die Beobachtung des Ganges der Vec- 
waltung des Staates, so wie aller Verhältuisse derselben, zum Gegenstande Unserer an- 
gestrengteston Sergfalt gemacht. 
Was Wir im Anfange nur wahrzunehmen geglaubt haben, ist durch die seit 
dem Antritt Unserer Regierung gemachten Erfahrungen in Uns zur Ueberzeugung 
gereift, nähmlich, daß die gegenwärtigen Verwaltungs-Formen, welche entweder in der 
Vorzeit unter ganz anderen Verhältnissen gebildet, oder in näheren Epochen, durch den 
gebietenden Drang der Zeit elngeführt worden sind, dicjenigen Forderungen nicht mehr 
befriedigen können, welche die gegenwärtige Zeit an Regierungen und Völker macht. 
Thbeils hat der Staat an Ausdehnung gewonnen, zum Tbeil aber auch haben sich aus 
den Erelgnissen und aus der neuen Gestaltung der poliltischen Verhältnisse der Staaten, 
selche Forderungen an die Regierungen entwickelt, daß für die Befriedigung derselben, 
wenige, in der Hauptstadt, und nur in dieser alleln vorhandene Central-Stellen, unmögz- 
lich mehr auslangend sepn konnen. 
Wir haben Uns überzeugt, dag das Wehl Unsers getreuen Volkes nur alsdann 
dauernd begründet, baß die Hemmnisse, welche dleser festen Begründung sich entgegen- 
stellen, nur aisdann beseitigt, und daß Wir die Bwecke, welche in dleser Bezlehung Wir 
Uns zum Zielpunkte Unsers einzigen Bestrebens vorgesetzt haben, nur in dem Verhält= 
nisse erreichen können, als in den obersten Behöbrden die verschiedenen Atributionen, ins- 
besondere die Berathung der Gesebgebung von der vollziehenden Verwaltung getrennt, 
die Verwaltung der Finanzen auf feste Grundlagen gegründet, die Verwendung des 
Staats-Einkommens möglichst strengen Controlen und Rechtfeetigungs-Formen unter= 
worfen, und als endlich auf den verschiedenen Punkten im Staate, Mittelbehdrden 
entihter werden, welche, indem sie Unsern getreuen Unterthanen näher gerückr si sind, ihre 
Bedürsaisse schleuniger und genauer erforschen, die Mittel zur Abh##fe mit grögerer und 
eindringenderer Berücksichtigung aller örtlichen Verhältnisse erüfen, und durch welche die 
Anordnungen, welche Wir, nach jedesmalig reislicher Prüfung der Umstäude, für noth-
	        
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